Trinkwasser in der Gemeinde Rosengarten
Die Wasserwirtschaft ist durch die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur von hohen Festkosten geprägt, welche unabhängig vom Wasserverbrauch der Kunden anfallen. Der Wasserpreis gliedert sich in einen fixen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Preis je Kubikmeter Wasser.
Der Grundpreis der Wasserversorgung hängt von der maximalen Durchflussmenge ab. Diese wird von der Zählergröße begrenzt. Wir empfehlen daher, die Größe des Wasserzählers im Hinblick auf die benötigte maximale Durchflussmenge pro Stunde zu überprüfen. In der Vergangenheit haben Eigentümer oftmals großzügig dimensionierte Wasserzähler installieren lassen. Es kann sich auch das Abnahmeverhalten über die Zeit verändern. Mit einer Verkleinerung der Anschlussgröße kann der Grundpreis reduziert werden. Die an Ihrem Wasseranschluss verbaute Zählergröße können Sie direkt an Ihrem Wasserzähler hinter der Bezeichnung Q3 (neue Bezeichnung nach 2004/22/EG, früher Qn) ablesen.
Als Richtwert können Sie davon ausgehen, dass für Privathäuser mit bis zu ca. 20 Wohneinheiten ein Zähler der Größe Q3 4 (früher Qn 2,5) ausreichend ist. Bei landwirtschaftlicher sowie gewerblicher Nutzung des Wasseranschlusses empfehlen wir in unklaren Situationen, Ihren Sanitärinstallateur zu kontaktieren und mit diesem gemeinsam die für Ihre Prozesse notwendige maximale Bezugsleistung zu klären.
Gerne steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Matthias Dietrich (Tel.: 0791 401-8228) bei weiteren Fragen zu Ihrem Wasseranschluss zur Seite.
Preise für Wasser und Abwasser in Rosengarten
Wasser- und Abwasserpreise (geltend ab 01.01.2024)
Wasser- und Abwasserpreise (geltend seit 01.01.2023)
Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Rosengarten (zuletzt geändert am 15.10.2012)
Auf der Internetseite der Gemeinde Rosengarten finden Sie weitere Informationen zum Thema Wasser und Abwasser.