Zahlungsverzug

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Rechnungen und Abschlagszahlungen von unseren Kunden so bezahlt werden, wie wir es in unseren Verträgen vereinbart haben. Es kann aber jedem passieren, dass er zeitweise - durch welche Umstände auch immer - mal in Zahlungsschwierigkeiten ist. Dann gilt es eine Lösung zu finden, die sowohl für Sie als Kunden als auch für uns akzeptabel ist.

Unser Team, das sich um das Thema Zahlungsausfälle kümmert, ist für Sie da, um eine Lösung als Ausweg mit Ihnen gemeinsam zu finden. Bitte kommen Sie in diesem Fall rechtzeitig auf uns zu. Denn eine Mahnung ist mit vermeidbaren Kosten verbunden, die auf die kostenlose Zahlungserinnerung folgt.

Statt eine Sperrung Ihres Zählers zu riskieren, bei der Sperr- und Entsperrkosten berechnet werden, ist es besser mit uns eine Raten- oder Abwendungsvereinbarung zu treffen.

Es besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, einen Chipkartenzähler zu nutzen. 


Was tun, wenn eine Mahnung oder Sperrankündigung kommt?
  • Entweder Sie zahlen den offenen Geldbetrag bis zum angegeben Termin bei uns im Kundenzentrum bar ein (Bareinzahlung) oder
  • Sie überweisen den Betrag fristgerecht auf das auf der Mahnung bzw. auf dem Sperrbescheid angegebene Konto (Überweisung).

Wenn Sie Arbeitslosengeld II empfangen, dann stehen Ihnen auch die Mitarbeiter Ihres Jobcenters als Ansprechpartner zur Verfügung. Hier können Sie beispielsweise eine Direktzahlung Ihres monatlichen Abschlagbetrages an uns veranlassen. Bitte lassen Sie uns von der Vereinbarung mit dem Jobcenter dann eine Kopie zukommen.


Vereinbarung einer Ratenzahlung

Können Sie den Betrag Ihrer Jahresabrechnung nicht auf einmal bezahlen, bieten wir Ihnen als Option die Bezahlung in Raten an. Die monatlichen Abschlagsbeträge sind von einer Ratenzahlung ausgenommen. 

Laufzeit und Gebühren

Die Laufzeit einer Ratenvereinbarung beläuft sich auf maximal elf Monatsraten, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der nächsten Jahresabrechnung. Als Bearbeitungsgebühr erheben wir einen Pauschale von 10 €. Zinsen für den Schuldenkredit berechnen wir nicht.

Was Sie zur Vereinbarung der Ratenzahlung mitbringen müssen

Für die Ratenvereinbarung brauchen wir von Ihnen Ihren Personalausweis sowie den Barbetrag (10 €) für die Bearbeitungspauschale.

Ratenzahlung bei Umzug

Wenn Sie umziehen, wird der Restbetrag mit der Endabrechnung verrechnet.


Wie kann man den Zähler entsperren lassen?
  • Kommen Sie möglichst umgehend mit dem geforderten Geldbetrag (inklusive Sperr- und Entsperrkosten) in unserem Kundenzentrum zur Einzahlung vorbei.
  • Können Sie den geforderten Betrag aktuell nicht bezahlen, informieren wir Sie gerne über die Vorteile eines Chipkartenzählers, mit dem Ihre bestehenden Schulden zinsfrei über einen großen Zeitraum hinweg in kleinen Raten beglichen werden können.

Wie funktioniert ein Strom-Chipkartenzähler?

Einbau

Dieser Zähler wird anstelle Ihres bisherigen Zählers von einem unserer Monteure für Sie kostenfrei eingebaut. Sie werden dabei in die einfache Bedienung des Geräts ausführlich eingewiesen.

Chipkarte

Sie erhalten dann auch gleich eine Chipkarte, die Sie in unserem Kundenzentrum nach Einzahlung eines Geldbetrages aufladen können. Die aufgeladene Chipkarte stecken Sie in den Zähler und schalten ihn damit für die Stromlieferung frei.

Kosten

Die täglichen Kosten für die Stromlieferung errechnen sich aus dem Tilgungsbetrag für die Abzahlung Ihrer Schulden sowie den monatlichen Abschlag für die Stromlieferung. Der Grundpreis des Grundversorgungstarifs erhöht sich um 35,70 € brutto im Jahr.

Betrieb ohne Chipkarte

Nachdem Ihre Schulden soweit beglichen sind und wir von Ihnen einen regelmäßigen Zahlungseingang verzeichnen können, schalten wir den Chipkartenzähler gerne wieder frei, er funktioniert dann ohne Chipkarte.
Die Zählergrundgebühr reduziert sich dann wieder und die Abschlagsbeträge werden nicht mehr über Kartenaufladung, sondern über SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Umzug

Bei einem Umzug innerhalb unseres Netzgebietes kann der Chipkartenzähler mit umgezogen werden. Bitte geben Sie uns in diesem Fall rechtzeitig Bescheid, damit wir weiteres veranlassen können.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Zahlung an unser Team Finanzen.

Tel.: 0791 401-453