Die Wärme aus dem Wärmeverbund wird über eine Übergabestation mit Wärmetauscher an Ihr Haus übergeben. Die Größe dieser Anlage variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2x2 m Wandfläche und 2x1 m Bodenfläche. Den Wärmebedarf (kW) für Ihr Gebäude ermittelt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser fest, erstellen die Stadtwerke ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses, das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale, Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) enthält. Auf Basis dieses Angebots legen die Stadtwerke die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation.
Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmeregler und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten.
Ist die Übergabestation vom Heizungsbauer eingebaut und haben die Stadtwerke die Fertigmeldung vom Installateur erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen.
Hinweise zum Primärenergiefaktor Fernwärme
Netzanschlussinformationen und Formulare:
Formular zur Beantragung eines Fernwärmeanschlusses
Allgemeine Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVFernwärmeV)
Ergänzende Bestimmungen für die Fernwärmeversorgung
Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung
Für viele Gebiete der Stadt Schwäbisch Hall wurden Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung erlassen:
- Grundwiesen, Hessental
- Katharinen- und Weilervorstadt
- Mittelhöhe V bis VIII
- Stadtheide-Gewerbepark West
- Mittelhöhe II
- Katzenkopf
- Solpark
- An der Breiteich
- Wolfsbühl
- Sonnenrain - 2. Teilbereich, Hessental
- Herrenäcker
- Reifenhof
- Tullauer Höhe
- Langäcker
Die Satzungen können von der Internetseite zum Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Hall heruntergeladen werden. Zur Seite der Stadt Schwäbisch Hall...