Die KfW-Bank fördert die Umstellung der Heizung auf Fernwärme mit einem Zuschuss in Höhe von 10% (Programm 430). Informationen zum Förderprogramm mit Merkblatt zur Förderung finden Sie hier.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Es können alle Kosten in Ansatz gebracht werden, die im Zusammenhang mit der Umstellung stehen (Anschlusskosten bis zu Installationsarbeiten).
Wichtig ist, dass der Förderantrag online vor Vorhabensbeginn gestellt wird. Im Fall der Fernwärme gilt hier vor Einbau der Fernwärmeübergabestation. Sie benötigen einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de), der bestätigt, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Gefördert werden auch die einmaligen Anschlusskosten, wenn der Antrag für den Einbau der Fernwärmeübergabestation spätestens sechs Monate nach erfolgter Verlegung der Rohrleitungen bei der KfW eingeht. Sie finden diese Regelung in der "Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Maßnahmen" unter dem Punkt "Welche Maßnahmen sind beim Austausch der Heizung sowie Warmwasserbereitung förderfähig?"