Balkonkraftwerke

Strom von der Mini-PV-Anlage im eigenen Garten

Balkonkraftwerke werden auch als steckerfertige PV Anlagen, Stecker Solaranlagen, Plug-in Photovoltaikanlagen oder Mini Solaranlagen bezeichnet. Die Anlagen bestehen meist nur aus einem oder zwei Solar Paneelen, einem eingebauten Wechselrichter und einem Stecker für den Anschluss ans hausinterne Stromnetz.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, was bei der Installation eines solchen Mini-Kraftwerks zu beachten ist.

Bezüglich des Anschlusses der steckfertigen Anlage müssen die Normen VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), VDE-V 0100-551-1 (Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen) sowie VDE-V 0628-1 (Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt) berücksichtigt werden.

Insbesondere bei Fragen zum Anschluss und zu den Anforderungen an die Hausinstallation empfiehlt es sich eine Elektrofachkraft zu Rate zu ziehen. 

Beachten Sie die Anforderungen des örtlichen Baurechts. Fragen Sie vorher beim Bauamt oder bei Ihrer Gemeinde nach. Steht das Gebäude unter Denkmal- oder Ensemleschutz benötigen Sie die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

Das Balkonkraftwerk muss sturmsicher befestigt werden, sodass niemand durch die Anlage gefährdet wird.

Der Betreiber eines Balkonkraftwerks steht in der Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz gegenüber sich und anderen.

Die Solaranlage produziert, anders als Haushaltsgeräte, Strom anstatt ihn zu verbrauchen. Daher kann die Berührung des Steckers gefährlicher sein. Der VDE empfiehlt daher eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker) zum Anschluss der Anlage an den hausinternen Stromkreis und den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu verwenden, die nach außen isolierte Kontakte aufweist.

Der Strom darf nur im Hausstromnetz verwendet und nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dazu muss der Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein. Hier kann der örtliche Netzbetreiber, wie die Stadtwerke Schwäbisch Hall, Auskunft geben.

Weil die Einspeisemengen den Aufwand für die Anmeldung und Abrechnung nicht rechtfertigen ist eine Vergütung der ggf. ins öffentliche Netz überlaufende Strommenge nicht vorgesehen.

Netzbetreiber informieren

Vor der Errichtung eines Balkonkraftwerks muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber eine Mitteilung über die Installation der Anlage machen (§ 19 NAV Netzanschlussverordnung). Er muss dabei sicherstellen, dass er geeignete Maßnahmen ergriffen hat, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Dieser kann den Anschluss von der Einhaltung der von ihm nach § 20 NAV festzulegenden Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen.

Für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks reicht eine vereinfachte Anmeldung. Das Formular kann auf der Homepage der Stadtwerke Schwäbisch Hall heruntergeladen werden.

Mit Ihrer Anlage erzeugen Sie Strom aus erneuerbaren Energien. Auch wenn keine Förderung erhalten wird sind die Betreiber verpflichtet die Anlagen spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur zu registrieren und die Anlagendaten dort zu hinterlegen.

Pro Stromkreis darf nur eine Stromerzeugungseinrichtung angeschlossen werden.

In Deutschland dürfen je elektrischer Anlage Stecker-Solarmodule mit einer Leistung bis maximal 600 W installiert werden.

Möchten Sie als Mieter ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon oder an der Fassade installieren, müssen Sie die Genehmigung des Vermieters einholen.

Eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft ist erforderlich, wenn die äußere Optik des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft gehört.

Ein Informationsblatt zu Balkonanlagen finden Sie auf der Seite des Photovoltaiknetzwerks Baden-Württemberg.