EEG-Umlage fällt ab 1. Juli 2022 weg
Ab 1. Juli 2022 werden Letztverbraucher als Teil des Enlastungspakets der Bundesregierung von der EEG-Umlage befreit.
Die Umlage wurde im Jahr 2000 als "Ökostromumlage" eingeführt um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.
Wir geben die Absenkung in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Die aktualisierten Preisblätter haben wir für Sie auf dieser Seite eingestellt.
Die Umlagen im überblick:
- EEG-Umlage: 3,723 ct/kWh (entfällt ab 01.07.2022)
- KWK-Umlage: 0,378 ct/kWh
- Umlage nach §19 Strom-NEV: 0,437 ct/kWh
- Offshore Haftungsumlage (§17 f Abs. 5 EnWG): 0,419 ct/kWh
- Abschaltbare Lasten-Umlage (§ 18 AbLaV): 0,003 ct/kWh
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh
- Mehrwertsteuer: 19 %
Datenquelle: www.netztransparenz.de