Trinkwassercheck Mikrobiologie
Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, dass folgende mikrobiologische Parameter untersucht werden müssen:
1. E.coli + coliformen Keime
2. Pseudomonas aeruginosa
(Untersuchungspflicht nur bei Pflegeheimen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten)
3. Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C
Die mikrobiologischen Untersuchungen gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) haben jährlich zu erfolgen.