Abwendungsvereinbarung

Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie gemäß den Regelungen der Grundversorungsverordnungen StromGVV /GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden.

Die Abwendungsvereinbarung enthält eine vertragliche Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände. Auf das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier vorab zugreifen.

Ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0791 401-453 oder per E-Mail an team.finanzen@stadtwerke-hall.de anfordern.

Sofern Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie spätestens mit der letzten Ankündigung vor einer drohenden Versorgungsunterbrechung, das heißt spätestens acht Werktage vor dem Sperrtermin, ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung.

Weitere Informationen zum Thema Zahlungsverzug. 

Muster der Abwendungsvereinbarung

Wenden Sie sich bei Fragen zur Zahlung an unser Team Finanzen.

Tel.: 0791 401-453