Wind
Infos zum Windpark Kohlenstraße
Die Windpark Kohlenstraße GmbH hat im Mai 2016 eine schalltechnische Untersuchung für den Windpark in Auftrag gegeben. Für die Überwachungsmessung über einen Zeitraum von etwa einem Monat wurde ein so genannter Ersatzmesspunkt am Buchhorn mit möglichst wenig störenden Nebengeräuschen gewählt. Diese Messergebnisse wurden dann auf einen maßgeblichen Immissionsort in Michelbach umgerechnet.
Nachdem das kürzlich veröffentlichte Dokument leider fehlerhaft war, wurde der Bericht nun überarbeitet und die Situation mit den Messreihen entsprechender Mitwindsituationen beurteilt. Im Ergebnis zeigen die Schallimmissionen weiterhin eine sehr deutliche Unterschreitung der Grenzwerte.
Für die Messung und die vorliegende Ausarbeitung ist der Hinweis wichtig, dass es sich um die Beurteilung einer orientierenden Dauerschallpegelmessung handelt. Für die Windpark Kohlenstraße GmbH als Betreiber des Windparks war es von Interesse, ob und in welchem Maße die Betriebsgeräusche des Windparks an den nächstgelegenen Wohnhäusern hörbar sind und ob dort die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte und auch die Schallprognosen wurden durch die Untersuchung damit klar bestätigt.
Schalltechnische Untersuchung Windpark Kohlenstraße vom 21.08.2017
In der Veröffentlichung vom Dezember 2017 der Fachagentur Windenergie an Land wurde der Windpark Kohlenstraße als beispielhaft aufgeführt. Es wurden 16 Beispiele in sechs Bundesländern beschrieben und ihre Besonderheiten hervorgehoben.
Beim Windpark Kohlenstraße wurde positiv bewertet, dass
- eine Anlage an eine Bürgerbeteiligungsgesellschaft veräußert wurde,
- politische Gremien und die Öffentlichkeit sehr früh und sehr offen über das Projekt informiert wurden
- eine sehr frühzeitige und sehr enge Abstimmung mit den örtlichen Forstbehörden und Eigentümern stattgefunden hat
Fachagentur Windenergie an Land, Ausgabe Dezember 2017, Windenergie im Wald
Infos zum Windpark Rote Steige
Unsere Position zum Windkraftausbau an Land
Der Bau von Windkraftanlagen wird breit diskutiert. Im Rahmen der Energiewende wird das Thema meist befürwortet. Wen der Bau einer Windkraftanlage in seinem unmittelbaren Umfeld selbst betrifft, der hat dagegen meist Vorbehalte.
Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts vom Oktober 2016, bei der 500 Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg befragt wurden, war der Mehrheit der befragten Bürger grundsätzlich der Ausbau der Windkraft im Binnenland wichtig. Die deutliche Mehrheit von Bürgern mit einer Windkraftanlage in der Nähe ist mit den Anlagen vor Ort einverstanden. Lediglich jeder fünfte zeigt eine eher ablehnende Haltung - vor allem aus optischen Gründen.
Die Energiewende ist beschlossen, was bedeutet, dass Ersatzkapazitäten geschaffen werden müssen, welche die Leistung der Atomkraftwerke, die 2022 abgeschaltet werden, und später die Kohlekraftwerke ersetzen können. Die Energiewende ist aber nicht allein im Zusammenhang mit der Energieerzeugung zu sehen. Sie ist sehr komplex und muss im Zusammenspiel mit Energieeinsparungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, intelligenter Netzsteuerung, Einsatz von Speichertechnologien und Abschaltmechanismen betrachtet werden.
Sonne und Wind haben den Nachteil, dass sie nur schwankend zur Verfügung stehen. Umso mehr bedarf es Residualerzeugungsanlagen, die diesen Strom dann liefern, wenn Sonne und Wind nicht verfügbar sind. Hierzu setzen wir in unserem Stromnetz beispielsweise Blockheizkraftwerke ein, deren Zahl sich mittlerweile auf 60 Anlagen erhöht hat.
Aufgrund des geringen Flächenverbrauchs eignen sich Onshore-Windkraftanlagen sehr gut um Ersatzerzeugungskapazitäten aufzubauen. Sie haben eine sehr hohe Effizienz. Die Stromproduktion aus Onshore-Windenergieanlagen vom Land ist nur etwa halb so teuer wie die Stromproduktion bei Offshore-Anlagen auf See. Dazu kommt, dass der Strom nicht vom Norden in den Süden transportiert werden muss.
Anlagenbetreiber und Gemeinden
Außer dem Anlagenbetreiber, der den Strom ins Netz einspeist und vergütet bekommt, erhalten die Gemeinden, auf deren Gemarkung die Windenergieanlage steht, Gewerbesteuer vom Windertrag, sofern Gewinne erwirtschaftet werden konnten.
Liegen Standort der Windenergieanlage und Firmensitz des Anlagenbetreibers in der Gemeinde, so steht die Gewerbesteuer in voller Höhe der Standortgemeinde zu. Sind Standort und Firmensitz verschieden, so ist eine Zerlegung der Gewerbesteuer vorgesehen: 70% der Gewerbesteuer geht an die Standortgemeinde, 30% an den Verwaltungssitz des Betreibers.
Kredite sind etwa nach 8-10 Jahren getilgt, so dass keine Zinsen mehr anfallen. Der Betrieb erwirtschaftet dann, sofern der Standort windhöffig ist, erste Gewinne und es fallen Gewerbesteuern an. Ab etwa dem 16. Jahr sind Windenergieanlagen vollständig abgeschrieben. Damit steigt das Gewerbesteueraufkommen nochmals deutlich an.
Verpächter des Grundstücks
Neben dem Anlagenbetreiber und der Kommune profitiert der Verpächter des Grundstücks.
Die Höhe der Pachtzahlungen richtet sich nach den prognostizierten Erträgen. Die Pacht beträgt durchschnittlich 5% der Erträge. Bei kleineren Grundstücksparzellen ist es üblich, dass auch die Eigentümer der umliegenden Grundstücke einen Teil der Pacht erhalten, da so ein Interessensausgleich zwischen den Grundstückseigentümern geschaffen wird. Gehören die umliegenden Flächen zu landwirtschaftlichen Betrieben, so führt dies zu substanziellen Beiträgen für den Erhalt der Höfe bei hoher Akzeptanz der Windenergieanlagen.
Stromverbraucher
Stromverbraucher profitieren letzten Endes auch von der Windkraft. Nach Ende des Förderzeitraums und der Abschreibung der Anlage kann Strom sehr günstig produziert werden, was sich letzten Endes auf günstigere Strompreise auswirkt. Dazu kommt, dass teure Importe von Primärenergie verdrängt werden und sich auch dadurch die Stromerzeugungskosten senken.
Auf die heutigen Strompreise werden bislang leider die negativen Folgen der konventionellen Energieerzeugung mit Kohle und Atomstrom, wie Umweltzerstörung oder die Flüchtlingsbewegungen, die aus dem Raubbau an der Erde resultieren, gar nicht berücksichtigt.
Bürger
Bürger können von Windenergieanlagen ebenfalls finanziell profitieren, indem sie sich an einer Bürgerwindenergieanlage beteiligen. Im Windpark Kohlenstraße wurde beispielsweise eine Anlage als Bürgerwindenergieanlage konzipiert, an der man sich über unseren Kooperationspartner Bürgerwindpark Hohenlohe beteiligen konnte.
Es besteht kein Zweifel, dass auch der Bau von Windenergieanlagen einen Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild darstellt, jedoch sind diese Eingriffe auch bei anderen Bauten oder anderen konventionellen Energieanlagen gegeben. Darüber hinaus werden die betroffenen Anlieger in unmittelbarer Nähe der Anlage belastet. Jedoch gibt es bei jeder anderen Baumaßnahme, wie beim Bau von Autobahnen, Funkmasten oder Bahngleisen, Betroffene, welche die Lasten für die Vorteile der allgemeinen Öffentlichkeit zu tragen haben.
Strenge Auflagen müssen beim Bau eingehalten werden
Um eine Baugenehmigung zu bekommen müssen strenge Auflagen erfüllt werden, wie beispielsweise die Einhaltung von Artenschutzgesetzen, die im Genehmigungsverfahren einen hohen Stellenwert haben.
Die Projektentwicklung solcher Anlagen ist langwierig und nimmt rund 2-4 Jahre in Anspruch. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren müssen Schall-, Schattenwurf-, Turbulenzgutachten, faunische Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine FFH-Vorprüfung, eine Sichtbarkeitsanalyse mit Fotomontage, Angaben zu technischen Maßnahmen zur Betriebssicherheit, zum Blitzschutz, Brandschutz und gegen Eiswurf, ggf. hydrogeologische Gutachten sowie bei Bedarf weitere Gutachten zu technischen Fragestellungen vorgelegt werden.
Auch der Artenschutz spielt für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine wichtige Rolle. Zum Schutz von Vögeln werden unter anderem automatische Abschalteinrichtungen installiert und technisch weiterentwickelt (vgl. Beitrag SWR-Aktuell vom 06.08.2019).
Waldrodung
Bei Anlagen, die im Wald gebaut werden, muss Wald gerodet werden, damit der Transport der großen Anlagenteile zum Standort erfolgen und die Anlage aufgebaut werden kann. Ein Teil dieser Rodungsfläche muss auch beibehalten werden um die spätere Wartung sicherstellen zu können.
Bei der Standortauswahl werden in der Regel Flächen, die bereits Vorschädigungen aufweisen, oder geringwertiger Nadelwald bevorzugt. Ein Teil der Rodung wird auf den jährlich geplanten, üblichen Holzeinschlag angerechnet. Zudem erfolgen Ausgleichsmaßnahmen, um den dauerhaften Holzeinschlag nicht nur durch die Erzeugung von umweltfreundlicher erneuerbarer Energie, sondern auch durch Maßnahmen für die Natur zu kompensieren. Dies erfolgt beispielsweise durch das Anlegen von Teichen und Tümpeln, den Rückbau von versiegelten Flächen, das Pflanzen von Waldsäumen und die Stilllegung von ganzen Waldflächen durch die Herausnahme aus der normalen Waldbewirtschaftung.
Infraschall
Unter Infraschall versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Infraschall ist ein überall vorkommender, allgemeiner Bestandteil der natürlichen Umgebung des Menschen.
Für den Windpark Kohlenstraße haben wir auf freiwilliger Basis ein Schallgutachten erstellen lassen, wobei im Lärmpegel auch tieffrequente Anteile analysiert wurden. Der Standort wurde so gewählt, dass Störeinflüsse möglichst vermieden wurden und eine direkte Sichtverbindung zum Windpark bestand. Die Messwerte lagen im Bereich zwischen 28 bis 31 Dezibel und damit rund 9 Dezibel unter dem zulässigen Grenzwert von 40 Dezibel.
Optische Veränderung des Landschaftsbilds
Windenergieanlagen erreichen mittlerweile eine Höhe über 200 Meter Höhe. Gegenüber dem Jahr 2000 konnte durch die Höhe und Verbesserung der Technik die Leistung der Anlagen von zunächst 1 MW auf über 3 MW verdreifacht werden.
Je nach Perspektive und Standpunkt prägen Windenergieanlagen auch optisch das Landschaftsbild. Aufgrund dessen werden geeignete Standorte für Windvorranggebiete in einem zeitaufwändigen Verfahren im Rahmen der Flächennutzungsplanung festgelegt, in dem beispielsweise neben artenschutzrechtlichen Kriterien, auch Abstände zur Bebauung oder Landschaftsschutz eine Rolle spielen. Insofern wird bei der Planung auch die optische Veränderung des Landschaftsbildes berücksichtigt.
Eine Einschätzung des Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V.
Martin Zorzi, im Dezember 2023
1. Wie jegliches Bauvorhaben außerhalb bestehender Siedlungen bedeutet auch der Bau von Windrädern einen Eingriff in die Natur. Was aber nicht heißt, dass der Bau und Betrieb deswegen nicht erlaubt ist. Vielmehr muss in jedem Fall geprüft werden, in welchem Ausmaß die Natur betroffen ist, auf welche Weise möglichen Schäden vermeiden werden können und ob man für die erwartbaren Schäden an anderer Stelle zugunsten der Natur einen Ausgleich schaffen kann. Finden sich hier gute Lösungen, steht dort dem Bau und Betrieb von Windrädern aus Naturschutzsicht nichts mehr im Wege.
In seltenen Fällen sind allerdings auch derart hohe Schäden an der Natur zu erwarten, dass sie nicht ausgleichbar sind. Dann muss an jenen Orten auf den Bau der Windräder verzichtet werden.
2. Unsere Natur reagiert sehr unterschiedlich auf den Bau und Betrieb von Windrädern. Viele Arten reagieren darauf überhaupt nicht und bleiben auch nahe der riesigen Anlagen in ihrem angestammten Lebensraum. Andere Arten reagieren aber sehr empfindlich und meiden die Nähe von Windrädern. Für sie geht dann dieser Lebensraum verloren. Ein Beispiel dafür ist der seltene und scheue Schwarzstorch.
3. Eine weitere Gefahr durch Windräder entsteht durch die sich drehenden Rotoren. Die Rotorspitzen sausen mit bis zu 300 Km/h durch die Luft. Vor allem Arten wie der geschützte Rotmilan, die keine Scheu vor Windrädern haben, können diese hohe Geschwindigkeit beim Anfliegen nicht einschätzen und drohen so von dem Rotor erschlagen zu werden. Ähnliches gilt zur Nachtzeit für Fledermäuse.
Inzwischen werden deswegen viele Windräder mit Sensoren versehen, welche anfliegende Greifvögel und Fledermäuse erkennen und darauf die Windräder stoppen.
4. Die Wunden, welche durch die Baustellen der Windräder in der Landschaft entstehen, müssen soweit wie irgend möglich durch Anpflanzungen oder Einsaat wieder geschlossen werden. Bleiben Verluste, gilt es diese – zum Beispiel durch Neuaufforstung – an anderer Stelle auszugleichen.
5. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes lässt sich aufgrund der immensen Größe der Windräder nicht vermeiden. Deswegen müssen hier die Betreiber der Anlagen ein sogenannte „Ersatzzahlung“ leisten. Mit diesen Geldern werden später Pflanzmaßnahmen und Biotopanlagen finanziert, welche im weiteren Umfeld der Windparks für eine Aufwertung des Landschaftsbilds sorgen.
6. Bei all diesen Abwägungen muss auch stets „mitgedacht“ werden, dass der Klimawandel global zu einem starken Rückgang der Artenvielfalt führt. Auch bei uns sterben dadurch Wälder, vertrocknen Wiesen und zerstört Starkregen Bachauen. Erneuerbare Energien sind hierzu eines der wesentlichen Instrumente, um der Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Bis zu einem gewissen Maß sind deswegen lokale Beeinträchtigungen an unser Natur durch Windräder und andere EE hinnehmbar.
Für die Stadtwerke Schwäbisch Hall hatte die Beachtung des Naturschutzes beim Bau ihrer Windräder bislang stets einen hohen Stellenwert. So haben wir vor einigen Jahren auf den Bau eines Windrades südwestlich Schwäbisch Hall verzichtet, weil es dort ein Vorkommen des Schwarzstorches gibt. Als Ausgleich Für den Verlust von Nahrungsbiotopen im Einkornwald wurden bei Bühlerzell drei größere Waldteiche angelegt, die von der Natur gut angenommen werden. Für die verloren gegangene Waldfläche wurde entlang des oberen Wettbachs bei Weckrieden ein großes Areal neu aufgeforstet. Dieses wird nicht nur der Natur nützen, sondern in einigen Jahren auch den Anwohnern der Kreuzäckersiedlung zur Naherholung dienen.
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile von Windkraft sind wir davon überzeugt, dass die Vorteile von Windkraftanlagen die Nachteile überwiegen. Ein maßvoller Zubau von Windkraftanlagen an geprüften Standorten ist durchaus sinnvoll und im Kontext der Energiewende auch notwendig.