Die Wärme aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Schwäbisch Hall wird heute schon zu über 60 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Die Wärmenetze weisen damit Primärenergiefaktoren (fP,FW) auf, die deutlich unter 0,6 liegen.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich auch die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen (EM) zum 01.01.2024 geändert.
Der Austausch der Heizung kann bereits jetzt beauftragt werden. Der Förderantrag kann – übergangsweise und befristet- nachgereicht werden.
Der Anschluss an unser Wärmenetz wird mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent gefördert, der wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht.
Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gasetagenheizungen wird mit einem zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % bezuschusst. Der Bonus wird auch beim Austausch von Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, gewährt. Den Bonus erhalten alle selbstnutzenden Eigentümer, die den Heizungstausch schon bis zum 31. Dezember 2028 [SS1] [SK2] durchführen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent.
Zusätzlich gibt es noch einen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent. Der Bonus kann pro Haushalt nur von einem selbstnutzenden Eigentümer in Anspruch genommen werden, der über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 € verfügt.
Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).
Wichtig für Vermieterinnen und Vermieter: Sie erhalten ebenfalls die Grundförderung von 30 Prozent, ggf. zuzüglich 5 Prozent Effizienz-Bonus oder pauschal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.
Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier für selbstnutzende Eigentümer – bei einem Fördersatz von 70 % - also 21.000 Euro; ggf. zuzüglich 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.
In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.
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