Informationen zur Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnungen für 2023 verzögern sich. Grund ist die Umsetzung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, das in den Erdgas- und Fernwärmeabrechnungen berücksichtigt werden muss.
Ab KW 6 erhalten reine Strom- und/oder Wasserkunden ihre Abrechnung für das Jahr 2023. Für die Erstellung der Abrechnungen für Erdgas und Fernwärme benötigen wir noch etwas Zeit. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, das Gesetz umzusetzen, damit Sie Ihre Abrechnung schnellstmöglich erhalten.
Solange Sie keine Abrechnung von uns erhalten, ändert sich an Ihrem Abschlag nichts - weder die Höhe, noch die Fälligkeit. Ihren neuen Abschlag erfahren Sie in Ihrer Jahresabrechnung. Das früheste Abbuchungsdatum Ihres neuen Abschlags ist der 1. März 2024.
Während des Zeitraums der Jahresabrechnungen kommt es bei uns vermehrt zu Kundenanfragen. Das führt zu Wartezeiten im Kundeservice und Überlastungen unserer Service-Telefone.
Nutzen Sie daher gerne unser Online-Formular für Fragen zu Ihrer Rechnung, damit wir Ihr Anliegen zeitnah, zügig und zielgerichtet bearbeiten können. In dem Formular können Sie auswählen, ob wir Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren sollen.
Einzahlungen oder Rückerstattungen im Zuge der Jahresrechnung werden nur in Form von Überweisungen getätigt oder angenommen, auch im Falle eines Vor-Ort-Termins. Sollten uns die Daten Ihrer Bankverbindung nicht vorliegen, teilen Sie uns diese bitte entsprechend mit.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!