Photovoltaik in der Haller Altstadt: Neue Regelungen ermöglichen Installation

Positive Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger Schwäbisch Halls: Der Gemeinderat hat nach intensiven Diskussionen und einem über einjährigen Verfahren eine neue Dächersatzung beschlossen. Diese ermöglicht den Einsatz von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in der Altstadt und im Stadtteil Steinbach, was seit 2009 nicht möglich war. Damit können nun auch Haller Haushalte in historischen Bereichen ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Einfarbige Module (Full Black) sind eine Vorgabe für PV-Anlagen in der sogenannten "Zone B" Schwäbisch Halls.

Wichtige Änderungen im Überblick

Die Kernstadt Schwäbisch Halls inklusive Steinbach wurden in zwei Zonen aufgeteilt, um den Schutz des Stadtbildes und den Einsatz erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen.

  • Zone A: Diese Zone umfasst die historische Altstadt sowie besonders schützenswerte Bereiche wie die Comburg. Hier gelten strenge Vorgaben für die Installation von Solar-Modulen. Die Module müssen farblich exakt an die Dacheindeckung angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Module dürfen von öffentlichen Straßen und 14 definierten Aussichtspunkten aus nicht sichtbar sein, zu denen unter anderem der Haalplatz und die Große Treppe zählen. Auch an Fassaden montierte Module unterliegen diesen Sichtschutzvorgaben.

  • Zone B: Diese Zone umfasst Gebiete außerhalb der historischen Stadtmauern. Hier ist die Installation von Solar-Modulen ab sofort wieder erlaubt, auch auf denkmalgeschützten Gebäuden. Die Module müssen optisch einfarbig („Fullblack“) oder in Ziegelfarbe gehalten sein und möglichst flach in die Dachfläche integriert werden. Bei grundlegenden Dachsanierungen ist es erforderlich, dass die Module flächenbündig mit der Dacheindeckung abschließen. Zudem ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Dachkante einzuhalten und die Module dürfen nur in geschlossenen rechteckigen Formen montiert werden, um das Stadtbild möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Photovoltaikpflicht auch in der Altstadt

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen. Diese Pflicht, die bisher in der Altstadt von Schwäbisch Hall nicht zur Anwendung kam, greift nun dank der geänderten Dächersatzung auch dort. Auf geeigneten Flächen müssen mindestens 60 Prozent der Dachfläche für Solaranlagen genutzt werden. Ist eine Dachbegrünung vorgeschrieben, reduziert sich diese Fläche auf 30 Prozent, um eine sinnvolle Begrünung zu ermöglichen.

Schritte zur Installation einer privaten Photovoltaikanlage

Wenn Sie in Schwäbisch Hall eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installieren möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Hier finden Sie detaillierte Anleitungen und alle notwendigen Formulare. 

Kurzüberblick über die wichtigsten Schritte:

Reichen Sie einen Antrag auf Netzanschluss beim Netzbetreiber ein. Notwendige Angaben umfassen die Nennleistung und den Standort der Module. Nach der Einreichung erhalten Sie einen Zeitplan für die weitere Bearbeitung.

Der Netzbetreiber prüft, welcher Verknüpfungspunkt am besten geeignet ist, und informiert Sie über die voraussichtlichen Anschlusskosten. Die Kostenaufteilung ist klar geregelt: Die Kosten bis zum Verknüpfungspunkt trägt der Anlagenbetreiber, ab dem Verknüpfungspunkt der Netzbetreiber.

Für kleinere Anlagen bis 30 kWp wird oft der bestehende Hausanschluss genutzt. Der Netzbetreiber kann aber auch einen alternativen Verknüpfungspunkt zuweisen, wenn dieser besser geeignet ist.

Sobald alle Informationen vorliegen, kann die Anlage gebaut werden. Ein Funktionstest der Anlage ist erforderlich, und der passende Zähler wird installiert.

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, um eine Einspeisevergütung zu erhalten.

Nach der Installation wird ein Fragebogen zur Erfassung aller relevanten Daten ausgefüllt. Auf dieser Basis erhalten Sie den Einspeisevertrag und die Abschlagsmitteilung.

Die Abrechnung erfolgt basierend auf den installierten Messsystemen und den von Ihnen angegebenen Zählerständen.