Als Energieversorger und Netzbetreiber sind wir an Ihrer Seite wenn es um Fragen zu erneuerbaren Energien und deren Anschluss an unser Stromnetz geht.
Photovoltaik
Unser Angebot für Privatkunden
Nutzen Sie bei Fragen rund um Photovoltaik gerne unser Informationsangebot auf unserer Homepage.
Bei Fragen können Sie sich außerdem an die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder ans EnergieZentrum des Landkreises Schwäbisch Hall wenden. Als weitere Entscheidungshilfen finden sie auf deren Youtube-Kanal weitere Informationen zu Photovoltaik, die beispielsweise auch Fragen zur Brandgefahr von Photovoltaikanlagen und Speicher beantworten.
Für die Projektierung kleinerer Fotovoltaikanlagen beraten die Installateure bzw. Solarteure aus der Region. Eine Übersicht der in der Energie-Gemeinschaft Schwäbisch Hall e.V. organisierten Mitgliedsbetriebe finden sie auf der Internetseite des Vereins.
Zum Video: Familie Mayer will auf ihr Haus eine Photovoltaikanlage bauen. Sie überlegen ihre beiden Autos durch Elektroautos zu ersetzen und einen Stromspeicher im Haus zu installieren. Mit dem Projekt wollen sie in die Zukunft investieren, einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten und ihre Stromkosten reduzieren. Alles soll möglichst wirtschaftlich umgesetzt werden.
Wer sich erstmals mit dem Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach befasst, bekommt einige Tipps zur Umsetzung und einen Einstieg ins Thema.
Könnte eine Photovoltaikanlage für Sie interessant sein? Machen Sie den Test mit unserem Solarrechner.
Unser Angebot für Gewerbebetriebe
Nicht immer sind die Voraussetzungen gegeben, eine Photovoltaikanlage in Eigenregie auf das Firmendach zu bauen und zu betreiben. Es kann finanzielle Gründe geben oder man scheut den damit verbundenen Aufwand für Planung, Bau, Inbetriebnahme oder den Betrieb der Anlage.
Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, brauchen wir möglichst viele Flächen, die für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik genutzt werden können.
Gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat der Stadt Schwäbisch Hall und der Stadt Schwäbisch Hall haben wir verschiedene Kooperationsmodelle entwickelt, so dass Sie als Unternehmen Energiekosten sparen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Diese Modelle stellen wir Ihnen hier vor:
Kooperationsmodelle für Unternehmen
Gemeinsam geht's besser
In der ersten Variante pachten wir Ihr Dach.
Wir installieren, finanzieren und betreiben die Photovoltaikanlage.
Der Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Für die Nutzung Ihres Dachs erhalten Sie von uns eine jährliche Pachtzahlung oder eine Einmalzahlung.
Sie profitieren von regelmäßigen Pachteinnahmen.
Wir pachten Ihr Dach und finanzieren, errichten und betreiben darauf die Photovoltaikanlage.
Für die Dachnutzung zahlen wir Ihnen eine Pacht.
Mit der Vereinbarung eines langfristigen Stromlieferungsvertrags zu einem individuell vereinbarten Festpreis, der unter den aktuellen Bezugskonditionen liegt, decken Sie Ihren Eigenbedarf für Strom.
Sie profitieren sowohl von der Pachtzahlung als auch vom grünstigeren Strompreis.
Im dritten Modell errichten wir die Photovoltaikanlage für Sie schlüsselfertig auf Ihrem Dach und verpachten die Anlage an Sie.
Wir übernehmen für Sie die Betriebsführung der Anlage.
Die Höhe der Anlagenpacht sowie des Entgelts für die Betriebsführung werden individuell vereinbart.
Sie profitieren von der direkten Nutzung des günstigen Sonnenstroms und ersetzen den Strom aus dem Netz.
Im vierten Modell beauftragen Sie uns die Projektierung und Errichtung einer passgeneuen Photovoltaikanlage für Ihr Dach zu übernehmen.
Die Anlage geht nach Fertigstellung und Bezahlung des vereinbarten Festpreises in Ihr Eigentum über.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne die Betriebsführung und kümmern uns um die Überwachung, Wartung und die wiederkehrenden Arbeiten.
Über die Verwendung des Stroms (Eigenstrom oder Netzeinspeisung) entscheiden Sie selbst.
Sie profitieren von unserer Erfahrung zur Errichtung und ggf. zum Betrieb von Photovoltaikanlagen, bleiben aber ansonsten unabhängig.
Photovoltaikpflicht im Südwesten
Baden-Württemberg hat sich angesichts Klimaschutz und Energiewende ambitionierte Ziele auferlegt. Der Südwesten strebt Klimaneutralität bis ins Jahr 2040 an. Dafür braucht es mehr Solaranlagen. Damit Tempo in den Ausbau kommt, hat die Regierung in der vergangenen Novellierung ihres Klimaschutzgesetzes eine Photovoltaikpflicht verankert.
Die Solarpflicht gilt
- für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden
- für den Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen
- für den Neubau von Wohngebäuden
- bei einer grundlegenden Dachsanierung (grundlegende Erneuerung der Abdichtung oder vollständige neue Eindeckung des Dachs)
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Fläche des Objekts mit Solarmodulen besetzt wird. Möglich ist zudem, dass eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert oder die Photovoltaikanlage beispielsweise an der Außenfassade des Gebäudes statt auf dem Dach angebracht wird.
Ausnahmen beziehungsweise eine Verringerung der vorgeschriebenen Nutzungsfläche gelten unter anderem bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, beim Denkmalschutz und bei der gleichzeitigen Pflicht zur Dachbegrünung.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.