Bis zu 70 Prozent: Neue Förderung für Heizungstausch gestartet

Seit Jahresbeginn gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Damit haben sich auch die Förderbedingungen für den Heizungstausch geändert. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich. Anträge hierfür nimmt die KfW an, voraussichtlich ab Ende Februar 2024.

Check: Die Heizungssanierung kann losgehen. Die Fördermittel stehen, passend zum GEG. Ab Ende Februar nimmt die KfW Anträge an.

Endlich herrscht Klarheit für Eigenheimbesitzer. Sie können Sanierungen und einen Heizungstausch wieder angehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes die Förderung für den Heizungstausch, die „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ (BEG EM), novelliert.

Auch dessen Finanzierung ist gesichert, trotz Haushaltskrise. Der Austausch der Heizung kann – übergangsweise und befristet – bereits vor Antragsstellung beauftragt werden. Anträge für den Heizungstausch können aktuell noch nicht gestellt werden – aber bald, voraussichtlich ab Ende Februar 2024 für private Selbstnutzende in Einfamilienhäusern.

Weitere Antragstellergruppen sind erst anschließend und zeitlich gestaffelt dran. Für die Abwicklung der Förderung ist jetzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Zuvor war es das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Überblick

  • Grundförderung: Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gibt es für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Wärmepumpe: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzliche fünf Prozent Förderung als Effizienzbonus.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Wenn Eigentümer die neue Heizung selbst nutzen und dafür eine fossile Anlage weicht, können sie zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent. Erstmals zum 1. Januar 2029 und dann alle zwei Jahre sinkt er um jeweils drei Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus: Neu ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent für sogenannte selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

 

Die Boni können summiert werden. Dadurch ist ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent für Privatpersonen möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Für den Heizungstausch in einem Mehrfamilienhaus berechnen sich die maximal förderfähigen Ausgaben folgendermaßen: Maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit im Gebäude; jeweils maximal 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; jeweils maximal 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit im Gebäude. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.

Förderung auch für Fern- und Nahwärme

Auch für den Anschluss ans Wärmenetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall gelten die genannten Fördersätze. 30 Prozent mindestens, bei schnellem Austausch und Ersatz einer fossilen Heizung gibt es mehr finanzielle Unterstützung.

In unserem Wärmenetz haben wir einen Anteil an regenerativen Energien von über 60 Prozent. Die Förderbedingungen erfüllen wir damit problemlos.

Alles Wichtige in einem Dokument

Was bei der Förderung von energetischen Sanierungen (hauptsächlich BEG EM) zu beachten gibt, haben wir für Sie in einem Folder zusammengefasst. Diesen finden Sie zum Download hier.