Intelligente Messsysteme

als Baustein der Energiewende

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.

Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.

Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) - mME

Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.

Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.

Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.

Intellligente Messsysteme  und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) - iMSys

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.

 

 

Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.  

Moderne Messeinrichtung

Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.  

Intelligentes Messsystem

Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

Aufgrund der aktuell noch fehlenden Zertifizierung der Smart Meter Gateways durch das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verzögert sich der Rollout dieser intelligenten Messsysteme, so dass wir im Stromnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall derzeit nur moderne Messeinrichtungen einbauen.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht.
Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert. 

Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.

Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der Stadtwerke Schwäbisch Hall oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.

Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem

Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß §§ 31 ff. MsbG

Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.

Wenn Sie unser Stromkunde sind erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.

Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der Stadtwerke Schwäbisch Hall über den Betrag der Messkosten.

Erklärfilm - Tausch herkömmlicher Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Hall

Zählerwechsel

Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?

Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail 

Tel.: 0791 401-498