Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Seit Mitte Juni 2022 drosselt Russland seine Gasimportmengen nach Deutschland auf unberechenbare Weise. Dadurch wurde eine künstlich erzeugte Energieknappheit geschaffen, was einen enormen Preisanstieg zur Folge hat.
Hintergrund: Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb können die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen, deren Kosten wesentlich höher sind. Den Gasimporteuren fehlen zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, da sie aufgrund vertraglicher Regelungen die Mehrkosten bisher nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste auf Seiten der Import-Firmen. Wenn diese zu groß sind, droht den Gasimporteuren der finanzielle Kollaps. Die Folge wären Lieferausfälle, weitere Insolvenzen entlang der Gasversorgungskette sowie letztlich die Gefährdung der Gasversorgung von Privathaushalten und Gewerbe.
Aus diesem Grund haben die Bundesregierung und der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung und letztlich der Energieversorgung allgemein ergriffen. Konkret wurde die Erhebung von zwei Gasumlagen beschlossen: der Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage. Mit Beschluss des Bundestages Ende September wurde die Einführung der Gasbeschaffungsumlage zum 01. Oktober jedoch wieder gekippt. Damit verbleibt als Umlage ab 01. Oktober 2022 nur noch die Gasspeicherumlage
Wie hoch ist diese Umlage?
Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh netto.
Werden die Umlagen mit oder ohne Mehrwertsteuer erhoben?
Die Bundesregierung wollte die Mehrwertsteuer verhindern, jedoch wurde dies von der EU-Kommission abgelehnt. Die Bundesregierung hat allerdings die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zu senken. Dies ist auch mit Beschluss des Bundestages vom 30.09.2022 erfolgt. Ab 01. Oktober 2022 wird die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19% auf 7% gesenken.
Wie rechnen die Stadtwerke Schwäbisch Hall die Umlage ab?
Der monatliche Abschlagsbetrag wird der Umlage sowie der Preisänderung entsprechend ab Oktober 2022 angepasst. Hierrüber werden alle Kunden rechtzeitig in einem gesonderten postalischen Schreiben informiert.
Auf welcher Rechtsbegründung beruht die Umlage?
Die Basis der Gasspeicherumlage beruht auf § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Reduzierung der Gasimporte nach Deutschland hat auch direkten Einfluss auf die für den deutschen Gasmarkt zuständige Organisation, die THE. Die THE muss dafür sorgen, dass die Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher (diese sollen am 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein) eingehalten werden. Dies ist ebenfalls mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Um auch in diesem Aspekt die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die THE die entstehenden Mehrkosten über eine Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG refinanzieren.
Wie lange gilt die Umlage?
Die Gasspeicherumlage greift zum 1. Oktober und soll bis zum 31. März 2025 erhoben werden.
Kann sich die Höhe der Umlage verändern?
Die THE ist berechtigt, die Höhe der Gasspeicherumlage der aktuellen Lage entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen können somit alle drei Monate an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden.
Tritt eine Anpassung ein, werden wir rechtzeitig darüber informieren.
Betrifft die Umlage auch die Fernwärme-Kunden?
Die Gasspeicherumlage wird auch für die Biomethanmengen und Erdgasmengen zur Wärmeerzeugung erhoben. Daher betrifft diese Umlage auch die Fernwärmekunden. Die Fernwärmekunden wurden über die Preisänderungen schriftlich informiert. Durch die Veröffentlichung der neuen Preisbedingungen im Haller Tagblatt traten diese gemäß den Regelungen der AVB Fernwärme wirksam in Kraft.
Nützliche Links:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Gaspreisanalyse