Versand der Jahresabrechnungen steht an
Der Versand der Jahresabrechnungen für Energie und Wasser steht kurz bevor. Strom- und Wasserabrechnungen verschicken wir ab Ende dieser Woche. Kunden, die (ebenfalls) Erdgas oder Fernwärme von uns beziehen, müssen sich noch etwas gedulden. Grund für die Verzögerung ist ein neues Gesetz.
Im Januar steht bei uns gewöhnlich die Erstellung und der Versand unserer Jahresabrechnungen an. Dieses Jahr erhalten Sie Ihre Abrechnung mit einer leichten Verzögerung. Das liegt an dem neuen CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das wir in unseren Erdgas- und Fernwärmeabrechnungen für das Jahr 2023 ausweisen müssen. Dafür sind Anpassungen in unserem Abrechnungssystem notwendig, die Zeit erfordern.
Abschlagsbetrag bleibt gleich
Die spätere Jahresabrechnung hat keine Auswirkung auf Ihren Abschlag und dessen Fälligkeit. Bis zum Erhalt Ihrer Abrechnung zahlen Sie den gleichen Abschlag wie bisher. Ihr neuer Abschlag wird frühestens ab 1. März 2024 fällig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Jahresabrechnung.
Wir befinden uns aktuell in der Erstellung der Strom- und Wasserabrechnungen. Sind Sie ein Kunde, der ausschließlich Strom und/oder Wasser von uns bezieht, können Sie ab nächster Woche (KW 6) mit Ihrer Jahresabrechnung rechnen. Bitte bedenken Sie auch eine gegebenenfalls längere Zustelldauer durch die Post.
Die Abrechnungen für Erdgas und Fernwärme verzögern sich noch etwas. Wenn Sie (auch) Erdgas- oder Fernwärmekunde bei uns sind, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Unsere Kunden erhalten von uns jeweils eine Abrechnung – auch wenn sie mehrere Lieferungen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) von uns beziehen.
Was ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?
Seit 2021 hat CO2 in Deutschland ein Preisschild: Seitdem müssen Verbraucher eine stetig steigende Abgabe für jede verbrannte Kilowattstunde aus fossilen Energieträgern bezahlen. Das betrifft auch das Heizen mit Erdgas und Fernwärme.
Die persönlichen CO2-Kosten hängen vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. Je mehr Emissionen durch das Heizen desto höher fallen die jeweiligen CO2-Ausgaben aus. Das soll zu einem sparsameren Verhalten motivieren. Die Herausforderung dabei ist, dass insbesondere Mieter keinen Einfluss auf das Alter der Heizung und den energetischen Zustand des Gebäudes haben – und somit nur eingeschränkt auf die Höhe des Energieverbrauchs. Daher hat die Bundesregierung im Januar 2023 das sogenannte CO2-Kostenaufteilungsgesetz eingeführt. Das Ziel: Eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Mietern und Vermietern.
Wir als Erdgas- und Fernwärmelieferant sind verpflichtet, für alle Abrechnungszeiträume seit dem 1. Januar 2023 die CO2-Kosten gemäß dem neuen Gesetz auszuweisen. Sie finden den Abschnitt in Ihrer Jahresabrechnung im Anschluss der Detailinformationen zu Ihren Gas- beziehungsweise Fernwärmekosten.