Haustürgeschäfte: Das sind Ihre Rechte
Es ist nicht unüblich und oft nervig: Angebote direkt an der Wohnungstür. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind derzeit vermehrt Vertreter unterwegs, die Stromverträge anbieten. Wir klären Sie über Ihre Rechte bei Haustürgeschäften auf.
Haustürgeschäfte sind Geschäfte, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, zum Beispiel an der Haustür des Verbrauchers, am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen. Ziel ist es, den Verbraucher durch eine persönliche Ansprache zur schnellen Vertragsunterschrift zu bewegen.
Mit ein paar Tipps treten Sie dem Verkäufer gegenüber entschlossen auf. Sie müssen auch nicht in Panik verfallen, falls Sie sich zu einem Vertrag überreden lassen, den Sie im Nachhinein gar nicht wollen.
Seien Sie sicher, dass wir als Stadtwerke Schwäbisch Hall keine Vertreter zu Ihnen schicken. Wir suchen Sie, wenn es um Energieverträge geht, nur zu Hause auf, wenn dies Ihr ausdrücklicher Wunsch ist.
Jeder Vertreter und Verkäufer unterliegt der Informationspflicht. Das heißt, er muss Sie vor Vertragsabschluss über die Umstände informieren. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Unternehmens, die wesentlichen Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung sowie der Preis. Sollte es zu einem Vertrag kommen, muss der Verkäufer Sie über die Mindestdauer aufklären.
Sollten Sie kein Interesse am Angebot haben, sagen Sie das. Sie haben das Recht, den Vertragsabschluss jederzeit zu verweigern, auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden.
Falls Sie generell Interesse haben, aber nicht direkt ein Geschäft abschließen wollen, kontaktieren Sie die Firma oder den Lieferanten einfach im Nachgang.
Möglichkeit zum Widerruf
Wenn Sie einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen haben, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Den Widerruf verfassen Sie schriftlich und schicken ihn per E-Mail, Brief oder Fax an den Vertragspartner. Die Widerrufsfrist beginnt entweder am Tag des Vertragsabschlusses oder, bei Kaufverträgen, am Tag des Eingangs der Ware beim Käufer.
Weitere Infos sowie Möglichkeiten zur Beratung und Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale.