Die Wärme aus dem Wärmeverbund wird über eine Übergabestation mit Wärmetauscher an Ihr Haus übergeben. Die Größe dieser Anlage variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2x2 m Wandfläche und 2x1 m Bodenfläche. Den Wärmebedarf (kW) für Ihr Gebäude ermittelt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser fest, erstellen die Stadtwerke ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses, das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale, Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) enthält. Auf Basis dieses Angebots legen die Stadtwerke die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation.
Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmeregler und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten.
Ist die Übergabestation vom Heizungsbauer eingebaut und haben die Stadtwerke die Fertigmeldung vom Installateur erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen.
Hinweise zum Primärenergiefaktor Fernwärme
Netzanschlussinformationen und Formulare finden Sie im Downloadcenter.
Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung
Für viele Gebiete der Stadt Schwäbisch Hall wurden Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung erlassen.
Eigentümer von Gebäuden, welche sich innerhalb eines Fernwärmevorranggebietes befinden, sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet sich an den Haller Wärmeverbund mit anzuschließen. Diese Verpflichtung besteht bei Neubauten sofort. Im Wohnungsbestand besteht die Verpflichtung erst ab dem Zeitpunkt, an dem eine grundlegende Änderung an der bestehenden Wärmeversorgung vorgenommen wird. Eine grundlegende Änderung ist gegeben, wenn der bestehende Kessel oder der bestehende Brenner ausgetauscht wird.
Für den schnellen Überblick finden Sie hier die Übersichtspläne zu den einzelnen Fernwärmevorranggebieten. So können Sie mit einem kurzen Blick gleich erkennen, ob sich Ihr Gebäude, innerhalb eines FW Vorranggebiets befindet.
Schwäbisch Hall
Die Satzungen können von der Internetseite zum Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Hall heruntergeladen werden. Zur Seite der Stadt Schwäbisch Hall.
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