Informationen zum Hausanschluss

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Hausanschlüsse in unserer Bauherreninformationsmappe zusammengefügt. Hier finden Sie auch alle Ansprechpartner.

Bei Sanierungsmaßnahmen und bei Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Erdgas oder Fernwärme haben wir Förderprogramme, die Ihre Entscheidung für und die Investition in eine umweltfreundlichere Heizungstechnik erleichtern sollen.

Fragen Sie nach. Wir beraten Sie gerne.

Netzanschlussportal

Hausanschlussportal

Netzanschluss/Erzeugungsanlage online beantragen:
stadtwerke-hall.am-servicecenter.de/servicecenter-hc-portal-ui/prozesse

 

Installateurportal

Registrierung Installateure, Antrag Zählersetzung, Einspeiseanlagen und Verbrauchseinrichtungen:
stadtwerke-hall.am-servicecenter.de/servicecenter-inst-portal-ui/prozesse

Für weitere Fragen können Sie gerne unser Formular benutzen:

Kontakt Hausanschluss

Ihre Anfrage

Die Anschlusskosten Strom setzen sich zusammen aus Kosten für den Netzanschluss sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, dem Baukostenzuschuss.

1a) Netzanschlusskosten

Die Kosten für einen Standardnetzanschluss (Kosten Hausanschluss) von max. 30 kW werden aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich zusammen aus der Grundpauschale, Kosten für die Erdarbeiten und Leitungsverlegung je Meter sowie die Kernbohrung für einen Mauerdurchbruch DN 100. Für größere Anschussleistungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

1b) Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss richtet sich nach der Anschlussleistung.

Netzanschlussinformationen mit Formularen

Im unten stehenden Dokument finden Sie die erforderlichen Anträge und Formulare zur Fertigmeldung eines Hausanschlusses und den Zählerantrag. Die Inbetriebsetzung des Hausanschlusses erfolgt mit der Zählermontage. Der Zähler wird von uns gesetzt, nachdem die Fertigstellungsmeldung (Fertigstellungsanzeige) vom Installateur bei den Stadtwerken eingereicht wird.

Hier finden Sie das Auswahlblatt zum Messkonzept für Erzeugungsanlagen.

Hier finden Sie das Auswahlblatt Speicherschema für "Speicher ohne Leistungsbezug" aus dem öffentlichen Netz.

In bestehenden Wohngebieten wurden in der Vergangenheit oft vorsorglich Netzanschlüsse verlegt. Unser technischer Vertrieb kann mit Hilfe unseres Grafischen Datenverarbeitungssystems prüfen, ob ein Anschluss bereits vorhanden ist. Die Aktivierung ist dann in der Regel ohne Probleme möglich.

Muss ein Anschluss neu verlegt werden, erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot. Sagt Ihnen das Angebot zu, beantragen Sie den Anschluss schriflich mit Formular.

Wenn Ihre Heizungs- und Warmwasserinstallation hausintern vollständig abgeschlossen ist, erhalten wir vom Installateur die Meldung über die Fertigstellung. Die Stadtwerke können dann den Zähler setzen und die Anlage in Betrieb nehmen.

Haben Sie eine Förderung für die Umstellung auf Erdgas bei den Stadtwerken über Ihren Installateur beantragt, so wird Ihnen die Förderung in etwa zwei Wochen nach Inbetriebnahme auf Ihr Konto überwiesen.

Netzanschlussinformation mit Formularen

Im Downloadcenter finden Sie die erforderlichen Anträge und Formulare zur Fertigmeldung eines Hausanschlusses und den Zählerantrag. Die Inbetriebsetzung des Hausanschlusses erfolgt mit der Zählermontage. Der Zähler wird von uns gesetzt, nachdem die Fertigstellungsmeldung (Fertigstellungsanzeige) vom Installateur bei den Stadtwerken eingereicht wird.

Die Kosten für den Trinkwasseranschluss setzen sich aus Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschusss) für das vorgelagerte Netz zusammen.

1a) Hausanschlusskosten

Die Kosten für den Standardhausanschluss (da 50) setzen sich aus einer Grundpauschale, Leistungskosten und Erdarbeiten je Meter und den Kosten für den Mauerdurchbruch DN 150 zusammen.

1b) Baukostenzuschuss

Die Nutzungsfläche für die Berechnung des Baukostenzuschusses errechnet sich aus der Grundstücksgröße multipliziert mit dem Faktor der zulässigen Bebaubarkeit laut Bebauungsplan.

Der Baukostenzuschuß errechnet sich in Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche.

Netzanschlussinformationen und Formulare finden Sie im Downloadcenter.

Die Wärme aus dem Wärmeverbund wird über eine Übergabestation mit Wärmetauscher an Ihr Haus übergeben. Die Größe dieser Anlage variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2x2 m Wandfläche und 2x1 m Bodenfläche. Den Wärmebedarf (kW) für Ihr Gebäude ermittelt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser fest, erstellen die Stadtwerke ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses, das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale, Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) enthält. Auf Basis dieses Angebots legen die Stadtwerke die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation.

Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmeregler und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten.

Ist die Übergabestation vom Heizungsbauer eingebaut und haben die Stadtwerke die Fertigmeldung vom Installateur erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen.

Hinweise zum Primärenergiefaktor Fernwärme

Netzanschlussinformationen und Formulare finden Sie im Downloadcenter.

 

 

Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung

Für viele Gebiete der Stadt Schwäbisch Hall wurden Satzungen über die öffentliche Nahwärmeversorgung erlassen. 

Eigentümer von Gebäuden, welche sich innerhalb eines Fernwärmevorranggebietes befinden, sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet sich an den Haller Wärmeverbund mit anzuschließen. Diese Verpflichtung besteht bei Neubauten sofort. Im Wohnungsbestand besteht die Verpflichtung erst ab dem Zeitpunkt, an dem eine grundlegende Änderung an der bestehenden Wärmeversorgung vorgenommen wird. Eine grundlegende Änderung ist gegeben, wenn der bestehende Kessel oder der bestehende Brenner ausgetauscht wird.

Für den schnellen Überblick finden Sie hier die Übersichtspläne zu den einzelnen Fernwärmevorranggebieten. So können Sie mit einem kurzen Blick gleich erkennen, ob sich Ihr Gebäude, innerhalb eines FW Vorranggebiets befindet.

Schwäbisch Hall

Die Satzungen können von der Internetseite zum Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Hall heruntergeladen werden. Zur Seite der Stadt Schwäbisch Hall.

 

Michelfeld


Rosengarten


Mainhardt

Statt der Verlegung von einzelnen Hausanschlüssen für jede Sparte (Einspartenhauseinführung) besteht auch die Möglichkeit einer Mehrspartenhauseinführung.

Durch die gemeinsame Verlegung ergeben sich Kosteneinsparungen, insbesondere bei den Grabungsarbeiten. Durch den modularen Aufbau und die Verlegung im Leerrohrsystem können nachträglich Anschlüsse, z.B. für Kabel, eingeführt werden, ohne dass Grabungsarbeiten erforderlich werden. Im Kellerinnenbereich kommen Sie mit weniger Platz aus.

Fragen Sie nach. Wir informieren Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Informationen und Formulare finden Sie im Downloadcenter.

Hausanschluss

Haben Sie Fragen rund um den Hausanschluss?

Wenden Sie sich bitte an unser Hausanschlussteam.

Tel.: 0791 401-653

Sie brauchen auf Ihrer Baustelle Strom?

Ihr Ansprechpartner für Baustrom ist 

Thomas Wagner
Tel.: 0791 401-312

Sie brauchen auf Ihrer Baustelle Wasser?

Ihr Ansprechpartner für Bauwasser ist 

Matthias Dietrich
Tel.: 0791 401-8228