Erstattung Parkentgelte
Viele Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomiebetriebe und Freiberufler (wie z.B. Ärzte) erstatten Ihnen bei Ihrem Einkauf bzw. Termin Parkentgelte. Es lohnt sich also Ihr Kurzzeit-Parkticket oder Ihre HallKarte zum Einkauf oder Termin mitzunehmen.
So sparen Sie
Sie geben dem Händler Ihre passende HallKarte (auch wenn Sie mit dem Aufkleber geparkt haben) oder das gezogene Kurzzeitticket. Dieser wird dann einen Teil der Parkkosten, über ein von uns zur Verfügung gestelltes System, erstatten.
Bitte beachten Sie, dass nur Parkentgelte für von den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH betriebene Parkanlagen erstattet werden können.
- BIO ritter
- Buchhandlung Eva
- BW Bank
- dm Drogeriemarkt
- Dreikönig Apotheke
- Edeka Möller
- Gustav Kachel GmbH
- GWG Grundstücks- und Wohnbaugesellschaft
- Goldschmiede Dürr
- Haller Tagblatt Shop
- Herrenmode Schumacher
- HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsges. mbH
- Hörakustik Vogelmann
- Kornhausscheunen Schwäbisch Hall
- Leder Vogt GmbH
- Löwenapotheke
- Moden Wanner
- Naturkost Hall
- Optik Buck
- Optik Schill
- Optik Scholl by Vision System Store
- Osiandersche Buchhandlung
- QmediKo Apotheke
- REWE Ströbel oHG
- Schönheit - Kosmetik Sabine Bertsch
- Südwestbank AG
- Touristik und Marketing Schwäbisch Hall
- Trend Optik
- vomFass
- Zwing GmbH
Informationen für Unternehmen in Schwäbisch Hall
Sie sind Einzelhändler, Dienstleister, Freiberufler oder Gastronomiebetrieb in Schwäbisch Hall und wollen Ihren Kunden auch einen besonderen Service anbieten? Dann nutzen Sie einfach und bequem unser System zur Parkentgeltbefreiung.
"Einfach, effektiv und günstig!" Das nötige Equipment stellen Ihnen die Stadtwerke zur Verfügung.
Haben Sie Interesse? Wir senden Ihnen gerne Informationsmaterial zu und beraten Sie telefonisch unter 0791 401-400.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken: hallkarte@stadtwerke-hall.de