Balkonkraftwerke

Strom mit der Mini-PV-Anlage selbst produzieren und selbst verbrauchen

Balkonkraftwerke sind kleinere steckfertige Photovoltaikanlagen. Sie werden auch als Stecker-Solaranlagen, Plug-in-Photovoltaikanlagen oder Mini-Solaranlagen bezeichnet. Die Anlagen bestehen meist nur aus einem oder zwei Solar-Paneelen, einem eingebauten Wechselrichter und einem Stecker für den Anschluss ans hausinterne Stromnetz.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, was bei der Installation eines solchen Mini-Kraftwerks zu beachten ist.

Bezüglich des Anschlusses der steckfertigen Anlage müssen die Normen VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), VDE-V 0100-551-1 (Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen) sowie VDE-V 0628-1 (Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt) berücksichtigt werden.

Bei Fragen zum Anschluss und zu den Anforderungen an die Hausinstallation hilft Ihnen eine Elektrofachkraft weiter.

Beachten Sie bei der Anbringung eines Balkonkraftwerks die Anforderungen des örtlichen Baurechts. Fragen Sie vorher beim Bauamt oder bei Ihrer Gemeinde nach. Steht das Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz, benötigen Sie die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

Das Balkonkraftwerk muss sturmsicher befestigt werden, sodass niemand durch die Anlage gefährdet wird.

Der Betreiber eines Balkonkraftwerks steht in der Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz gegenüber sich und anderen.

Da die Solaranlage Strom produziert, kann die Berührung des Steckers gefährlicher sein. Sie sollten für den Anschluss der Anlage an den internen Stromkreis und den Betrieb der Anlage mindestens einen Schuko-Stecker (Schutzkontakt-Stecker) verwenden. Die genaue technische Regelung für die Verwendung von Schuko-Steckern steht noch aus.

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) empfiehlt eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker), die nach außen isolierte Kontakte aufweist.

Der mit einer Mini-PV-Anlage produzierte Strom ist nur für das Hausstromnetz vorgesehen. Die Einspeisemengen rechtfertigen den Aufwand für Anmeldung und Abrechnung der Einspeisung nicht.

Daher müssen Sie einen Zweirichtungszähler installieren lassen, die einen Rücklauf verhindern. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Messstellenbetreiber. Für Schwäbisch Hall sind wir das. Hier finden Sie weitere Infos.

Um Balkonkraftwerke schneller in Betrieb nehmen zu können, können rückwärtslaufende (ältere) Zähler vorübergehend weiterverwendet werden. Die Anlage muss jedoch zuvor beim Marktstammdatenregister registriert sein (siehe unten).

Eine Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht mehr vorgeschrieben. Um Rückfragen von uns als Netzbetreiber beim Anlagenbetreiber zu vermeiden, bitten wir darum, unser Formular zur Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage stets auszufüllen.

Verpflichtend ist jedoch weiterhin die Registrierung beim Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das geht bequem online.

Pro Haushalt darf nur eine Stecker-PV-Anlage angeschlossen werden. Sie darf jedoch mehrere Module besitzen mit maximal 2.000 Watt installierter Leistung. Der Wechselrichter darf eine maximale Leistung von 800 Watt haben.

Wohnen Sie in Miete oder ist Ihre Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sollten Sie vor Kauf einer Mini-Solaranlage Ihren Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen. Denn nach aktueller Rechtslage können Ihnen beide die Anbringung untersagen.

Gesetzliche Änderungen, die das Anbringen rechtlich einfacher machen, sollen folgen.

Mehr allgemeine Infos zu Balkon-PV finden Sie beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg.