Mit Abschaltung der Atomkraftwerke im Jahr 2022 und aus dem Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 sowie mit zunehmendem Strombedarf für den Betrieb von Fahrzeugen und für die Wärme- und Kälteversorgung aber auch für die Erzeugung von Wasserstoff ist mit einem weiterhin zunehmenden Bedarf an Strom aus erneuerbaren Energien zu rechnen.
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Das EEG 2021 sieht außerdem die finanzielle Beteiligung der Kommunen vor. Erneuerbare Energien sollen so am Ort der Erzeugung zu mehr regionaler Akzeptanz führen.
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