Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb regelt sich nach den Vorgaben des § 10a des EEG 2023. Demnach sind die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) anzuwenden.

Anstelle der Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 1 MsbG kann der Anlagenbetreiber den Messstellenbetrieb auch selbst übernehmen. Für den Anlagenbetreiber gelten dann alle gesetzlichen Anforderungen, die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten als Messstellenbetreiber stellt.

Messkonzepte

Je nachdem, wie die Photovoltaikanlage in die Elektroinstallation eingebunden werden soll, müssen entsprechende Messkonzepte berücksichtigt werden. Ihr Elektroinstallateursbetrieb berät Sie hierzu gerne.

Hinweis: ab 100 KW Nennleistung der EEG oder KWK Anlage Lastgangzähler/Registrierende Leistungsmessung, bei Einspeisung ins kundeneigene Netz (Arealnetz), ist die Erzeugungsmessung gleichartig der Bezugsmessung
auszuführen.

Nach Rücksprache mit uns können auch andere Messkonzepte realisiert werden. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Zum Messkonzept (Energieerzeugung und Einspeisung)

Informationen zum Netzanschluss finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zu Messkonzepten?

Wenden Sie sich an

Thomas Wagner
Tel.: 0791 401-312