Vorsicht vor Billiganbietern

  • Billiganbieter kehren auf Vergleichsportalen für Energie zurück
  • Verträge mit Billiganbietern abzuschließen, birgt hohes Risiko für Verbraucher
Vor allem bei der Stromversorgung haben viele Anbieter die Rückkehr auf den Energiemarkt gewagt.

Die Strom- und Gaspreise kannten im vergangenen Jahr eigentlich nur eine Richtung: aufwärts. Viele Energieversorger, darunter auch wir, haben zum Jahresbeginn nochmals ihre Preise für Energie erhöht. Da zieht es so mancher Verbraucher in Betracht, den Energieversorger zu wechseln. Aktuell sind auf den Vergleichsportalen für Energie wieder vermehrt Angebote von Billiganbietern zu finden. Einen Vertrag mit diesen abzuschließen, kann für die Verbraucher allerdings mit einem hohen Risiko verbunden sein.

Berechtigterweise stellen sich viele die Frage, wie manche Anbieter ihre Tarife weit günstiger anbieten können als beispielsweise wir. Das liegt daran, dass Billiganbieter ihre Energiemengen zu niedrigen Spotmarkt-Preisen, also sehr kurzfristig, einkaufen und ihre Tarife auf dieser Basis anbieten. Bewegt sich der Spotmarkt wieder auf einem (sehr) hohen Niveau, können sich Billiganbieter diese Preise nicht mehr leisten, weshalb sie entweder ihre Belieferung einstellen, ihre Preise massiv erhöhen oder insolvent gehen.

Wir Stadtwerke hingegen beschaffen unsere Energiemengen langfristig auf den Terminmärkten. Das bedeutet zwar, dass unsere Tarife meist etwas teurer sind, wir aber garantiert immer Energie liefern. Außerdem haben wir die Erfahrung und Kompetenz, flexibel und robust auf neue Situationen in der Energiebeschaffung zu reagieren. Dazu gehört unter anderem, dass wir unsere Beschaffungsstrategie zum Nutzen unserer Kunden optimieren.

Teure Ersatzversorgung

Gehen Billiganbieter Pleite oder ist der Vertrag zu Ende, dann fallen die Verbraucher automatisch für drei Monate in die Ersatzversorgung des Grundversorgers (wir sind zum Beispiel Grundversorger in Schwäbisch Hall). Die Grundversorgung darf aufgrund einer neuen Rechtslage jetzt beschaffungsorientiert berechnet werden. Das bedeutet, wenn die Spotmarkt-Preise zum jeweiligen Zeitpunkt sehr hoch sind, werden diese drei Monate in der Ersatzversorgung für die Verbraucher sehr teuer. Ein Wechsel in die Grundversorgung ist in diesen Fällen erst nach drei Monaten möglich.