Umzug geplant? Diese neuen Regelungen gelten ab Juni

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Umzug geplant? Diese neuen Regelungen gelten ab Juni

Ab dem 6. Juni 2025 kommt eine gesetzliche Änderung, die auch Sie betrifft. An- und Abmeldungen Ihres Stromanschlusses sind dann nur noch in die Zukunft möglich.

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Ab Juni kommt eine neue gesetzliche Änderung, die auch Sie betrifft. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass ab dem 6. Juni 2025 der Wechselprozess des Stromlieferanten innerhalb 24 Stunden (an Werktagen) erfolgen muss. Dadurch ergeben sich Änderungen bei bestehenden Prozessen, insbesondere bei Umzügen sowie An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen.

Durch die neue Gesetzgebung soll der Energiemarkt künftig effizienter, kundenfreundlicher und flexibler werden. 

Alles Wichtige im Überblick:

  • An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen können nur noch für die Zukunft durchgeführt werden – keine rückwirkenden Meldungen mehr möglich. Dies betrifft insbesondere Ein- und Auszüge.

  • Frühzeitige Mitteilung an den Energieversorger (mindestens 14 Tage vorher) wird dringend empfohlen, da Sie sonst im Falle eines Auszuges den Strombezug für den Nachmieter bezahlen müssen, bis er die Meldung vorgenommen hat.

  • Prozess des Anbieterwechsels in den Systemen der Parteien erfolgt innerhalb eines Werktages.

  • Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten bleiben unverändert. Die 24-Stunden-Regel gilt nur für die technische Umsetzung.

  • Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt nur für Strom. Alle anderen Energiesparten sind nicht von der neuen Regelung betroffen.

  • Die neue Regelung basiert auf § 20a Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und zielt darauf ab, Flexibilität für Verbraucher und Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken.

Detaillierte Informationen gibt es in unserem FAQ zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:

 

 

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Energieversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.

 

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) erfolgen muss. Daher der Name: 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Aber: Vertragliche Fristen (Kündigungsfrist und Mindestlaufzeiten) gelten weiterhin und können die tatsächliche Wechselgeschwindigkeit begrenzen.

 

 

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen für Strom technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. 

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend.

Alle anderen Energiesparten sind nicht von der neuen Regelung betroffen und können weiterhin rückwirkend gemeldet werden.

 

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, kann es sein, dass Ihr Nachmieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht und Sie die Kosten dafür tragen. Ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert.

 
  • Vertragsabschluss beim neuen Anbieter
    Der Kunde wählt einen Tarif aus und schließt online einen Vertrag ab. Erforderliche Angabe: die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) aus der Stromrechnung. Fehlt diese, verzögert sich der Prozess.
  • Kündigung des Altvertrags
    In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Ausnahme: Bei Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel Preiserhöhung) muss der Kunde selbst kündigen.
  • Technische Anmeldung beim Netzbetreiber
    Der neue Lieferant meldet die Übernahme der Versorgung elektronisch beim Netzbetreiber an. Dieser prüft die Daten (zum Beispiel Zählerstand, Vertragsdaten) innerhalb von 24 Stunden nach Eingang.
  • Bestätigung des Lieferbeginns
    Bei erfolgreicher Prüfung bestätigt der neue Anbieter den exakten Lieferstart innerhalb der 24-Stunden-Frist. Beispiel: Eine am Donnerstag eingereichte Anmeldung führt bei Freitagsprüfung zum Lieferstart am Samstag.
    Achtung: Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage. Für Anträge nach Freitag 00:01 Uhr startet die Bearbeitung erst am Montag.

 

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung. Fehlt Ihre MaLo-ID, müssen Sie Ihre Zählernummer angeben, damit die MaLo-ID ermittelt werden kann. Das kann den Prozess verzögern.

 

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer

  • Adresse der Verbrauchsstelle

  • Name des Vertragspartners

  • Ein- oder Auszugsdatum

  • Zählernummer

  • Falls bekannt: Ihre MaLo-ID

 

Ja, alle anderen Energiesparten sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

 

 

Ja, Ihre vertraglich vereinbaren Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

 
  • § 20a Abs. 2 EnWG und die EU-Richtlinie 2019/944 fordern den schnellen Wechsel zur Stärkung des Wettbewerbs.

  • BNetzA-Beschluss BK6-22-024: Definiert die technischen und zeitlichen Vorgaben.

 

Kurz gesagt

  • Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen nicht mehr möglich – nur noch im Voraus.
  • Frühzeitige Meldung (mind. 14 Tage vor Auszug) wird empfohlen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
  • Der Lieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden (werktags) erfolgen, gilt nur für Strom.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen – sie können den schnellen Wechsel begrenzen.
  • Andere Energiearten wie Gas oder Fernwärme sind nicht von der neuen Regelung betroffen.