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Ab Juni kommt eine neue gesetzliche Änderung, die auch Sie betrifft. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass ab dem 6. Juni 2025 der Wechselprozess des Stromlieferanten innerhalb 24 Stunden (an Werktagen) erfolgen muss. Dadurch ergeben sich Änderungen bei bestehenden Prozessen, insbesondere bei Umzügen sowie An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen.
Durch die neue Gesetzgebung soll der Energiemarkt künftig effizienter, kundenfreundlicher und flexibler werden.
Alles Wichtige im Überblick:
An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen können nur noch für die Zukunft durchgeführt werden – keine rückwirkenden Meldungen mehr möglich. Dies betrifft insbesondere Ein- und Auszüge.
Frühzeitige Mitteilung an den Energieversorger (mindestens 14 Tage vorher) wird dringend empfohlen, da Sie sonst im Falle eines Auszuges den Strombezug für den Nachmieter bezahlen müssen, bis er die Meldung vorgenommen hat.
Prozess des Anbieterwechsels in den Systemen der Parteien erfolgt innerhalb eines Werktages.
Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten bleiben unverändert. Die 24-Stunden-Regel gilt nur für die technische Umsetzung.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt nur für Strom. Alle anderen Energiesparten sind nicht von der neuen Regelung betroffen.
Die neue Regelung basiert auf § 20a Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und zielt darauf ab, Flexibilität für Verbraucher und Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken.
Detaillierte Informationen gibt es in unserem FAQ zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel: