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Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Damit es dauerhaft sicher und von hoher Qualität bleibt, werden die gesetzlichen Vorgaben regelmäßig weiterentwickelt. Mit der neuen Trinkwasserverordnung gelten in Deutschland erstmals verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese Stoffgruppe ist sehr stabil und wird in der Umwelt nur langsam abgebaut.
Was ändert sich durch die Trinkwasserverordnung?
Die Trinkwasserverordnung führt PFAS-Grenzwerte in zwei Stufen ein: Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert für 20 toxikologisch relevante PFAS-Substanzen. Dieser Wert wird als Summe „PFAS 20“ bezeichnet. Die Summe der Konzentrationen dieser 20 Stoffe darf 100 Nanogramm pro Liter nicht überschreiten.
Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein zusätzlicher Grenzwert für vier besonders relevante PFAS-Verbindungen hinzu. Dieser zweite Wert heißt „Summe PFAS 4“ und liegt bei 20 Nanogramm pro Liter.
Wie ist die Situation in Schwäbisch Hall und Rosengarten?
Wir überwachen die Qualität unseres Trinkwassers kontinuierlich und lassen es regelmäßig untersuchen. Ein mögliches Auftreten von PFAS behalten wir dabei bereits seit 2024, zwei Jahre vor dem Inkrafttreten der Grenzwerte, im Blick.
Unsere eigenen sowie die Messungen unserer Vorlieferanten zeigen, dass in den PFAS-Einzel- sowie den Summenparametern alle Ergebnisse unterhalb der Nachweisgrenze liegen. Das bestätigt die sehr gute Qualität unseres Trinkwassers und unterstreicht, dass unsere Maßnahmen zur Sicherung einer sauberen und zuverlässigen Wasserversorgung wirken.
Wir kontrollieren kontinuierlich
Als Wasserversorger tragen wir Verantwortung für die sichere Versorgung in Schwäbisch Hall und Rosengarten. Deshalb prüfen wir unser Trinkwasser fortlaufend, investieren kontinuierlich in unser Wassernetz sowie in die Eigenwassergewinnung und setzen neue gesetzliche Anforderungen konsequent um. Unser Ziel ist klar: Trinkwasser muss nicht nur heute, sondern auch in Zukunft ausreichend in hoher Qualität zur Verfügung stehen.