Damit die Klimaziele eingehalten werden und die Energiewende gelingen kann, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeicher errichtet werden.
Dadurch wird das Stromnetz künftig deutlich stärker belastet und Netzkollapse könnten drohen. Damit das nicht passiert, wurde von der Bundesnetzagentur eine neue Regelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen im §14a des EnWG festgelegt.
Die Regelung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Sie dient als Instrument, um das Stromnetz in Deutschland sicher und stabil zu halten.
Die neue Regelung sieht vor, dass gewisse Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 kW eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar gemacht werden.