Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

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Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Wir erläutern, wie vor Ort erzeugter Strom über mehrere Haushalte verteilt in einem Gebäude gemeinschaftlich genutzt werden kann.

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Immer mehr Dächer in Deutschland werden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Das ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende. Damit der erzeugte Strom auch in Mehrparteienhäusern sinnvoll genutzt werden kann, braucht es einfache, rechtssichere und kosteneffiziente Lösungen.

Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber 2024 neue Regeln geschaffen: Das Mieterstrommodell wurde weiterentwickelt und die gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung eingeführt.

In unserem Informationsblatt zeigen wir Ihnen, wie diese Modelle funktionieren, welche Möglichkeiten Sie als Anlagenbesitzer oder Mieter haben, wie unser Angebot aussieht und was wir dafür von Ihnen benötigen.