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Zum 1. Januar 2025 haben wir unsere öffentlichen E-Ladestationen im Netzgebiet auf unsere Tochtergesellschaft „Haller Mobilität & Wärme GmbH“ übertragen.
Für Sie ändert sich nichts: Das Laden bleibt wie gewohnt komfortabel. Auch die Abrechnung läuft weiterhin über uns – sei es per HallKarte, über einen Zahlungsdienstleister oder direkt am Kassenautomaten in unseren Parkhäusern.
Warum dieser Schritt?
Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 7c) untersagt Stromnetzbetreibern den Betrieb, die Entwicklung und den Besitz von Ladestationen. Bislang galt für uns eine Übergangsfrist, da unser Netzgebiet weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden umfasst. Diese Frist ist nun ausgelaufen.
Um die E-Mobilität in Schwäbisch Hall sicherzustellen und weiter auszubauen, haben wir die Ladeinfrastruktur in unsere Tochtergesellschaft überführt.