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Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, kann damit wieder von staatlichen Zuschüssen profitieren. Die Bundesregierung fördert den Kauf oder das Leasing von E-Fahrzeugen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind, maximal auf 90.000 Euro.
Welche Fahrzeuge gefördert werden
Gefördert werden neue Fahrzeuge der Klasse M1. Dazu gehören:
- reine Elektroautos
- Plug-in-Hybride
- Elektroautos mit Range Extender zur Erhöhung der Reichweite
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Das Fahrzeug muss erstmals in Deutschland zugelassen werden und mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben. Auch Leasingfahrzeuge sind förderfähig.
So hoch ist der Zuschuss
Die Basisförderung beträgt:
- 3.000 Euro für reine Elektroautos
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Für Familien erhöht sich die Förderung um 500 Euro pro Kind. Maximal werden zwei Kinder berücksichtigt. Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung:
- plus 1.000 Euro bei Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro
- weitere 1.000 Euro bei Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro
Damit sind insgesamt bis zu 6.000 Euro Förderung möglich.
So funktioniert die Antragstellung
Anträge können seit Mitte Mai 2026 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge.
Der Ablauf ist einfach: Zuerst wird das Fahrzeug gekauft oder geleast und zugelassen. Danach wird der Antrag im Antragsportal der Förderzentrale Deutschland ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen hochgeladen. Sind die Voraussetzungen erfüllt und die Unterlagen vollständig, folgt der Zuwendungsbescheid und anschließend die Auszahlung des Zuschusses.
Zusätzlich bleiben weitere Vorteile für E-Autos bestehen. Reine Elektrofahrzeuge sind weiterhin bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Weitere Informationen zum Antrag und den Förderbedingungen finden Sie hier.
Gut gefördert, gut geladen
Eine Förderung erleichtert den Einstieg in die Elektromobilität. Im Alltag zählt aber, dass passende Lademöglichkeiten gut erreichbar sind. Genau hier kommen wir als Stadtwerke Schwäbisch Hall ins Spiel: Wir stellen in Schwäbisch Hall und der Region bereits öffentliche Ladeinfrastruktur bereit und bauen das Angebot kontinuierlich weiter aus.
Besonders bequem und zudem günstiger ist das Laden mit unserer Kundenkarte, der HallKarte. Der Preis liegt derzeit bei 0,49 Euro pro kWh.
Unsere E-Ladestationen befinden sich nicht nur in Parkhäusern, sondern auch an weiteren öffentlichen Standorten im Stadtgebiet sowie in umliegenden Gemeinden. Eine Übersicht unserer Ladepunkte gibt es hier.