Ab 2025: Wir werden Grundversorger in Michelbach

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Ab 2025: Wir werden Grundversorger in Michelbach

Ab dem 1. Januar 2025 übernehmen wir in Michelbach an der Bilz die Rolle des Grund- und Ersatzsversorgers.

Ab dem 1. Januar 2025 werden wir in Michelbach Grund- und Ersatzversorger für Strom. Damit sind wir neben Schwäbisch Hall und Rosengarten in einer weiteren Gemeinde für die sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom zuständig.

Hier finden Sie die Preise für unsere Grund- und Ersatzversorgung.

Wenn Sie in der Grundversorgung sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zu einem unserer anderen Tarife zu wechseln - beispielsweise unserem PremiumStrom-Tarif. Finden Sie mithilfe unseres Tarifrechners das passende Angebot für Sie.

Sie haben Fragen oder möchten beraten werden? Melden Sie sich gerne bei unserem Vertriebsteam.

 

Kontakt Vertrieb:

E-Mail: vertriebsteam@stadtwerke-hall.de

Tel.: 0791 401-454

 

 

 

 

Die Grundversorgung sichert die Stromversorgung aller privaten Haushalte in einem bestimmten Gebiet, die keinen anderweitigen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Das ist beispielsweise bei einem Umzug in eine neue Wohnung ohne vorherigen Stromvertragsabschluss der Fall. Als Grundversorger garantieren wir eine zuverlässige und kontinuierliche Stromversorgung.

 

Grundversorger ist immer das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In Michelbach an der Bilz übernehmen wir diese Aufgabe ab dem 1. Januar 2025.

 

Die Grundversorgung beginnt automatisch, wenn Sie in Ihrem Haushalt Strom (zum Beispiel durch Einschalten des Lichts) nutzen und keinen separaten Stromliefervertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

 

Ja, die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sie können anschließend zu einem anderen Anbieter wechseln oder einen speziellen Stromtarif bei uns wählen.

 

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Sie auch dann mit Strom versorgt werden, wenn Ihr bisheriger Lieferant nicht mehr liefern kann – etwa im Falle einer Insolvenz. Die Ersatzversorgung tritt sofort und automatisch ein und gilt maximal für drei Monate. Danach erfolgt entweder ein Übergang in die Grundversorgung oder Sie schließen einen neuen Vertrag ab.