Trinkwassercheck Chemie
Chemische Untersuchung Kaltwasser nach § 19 Abs. 7 TrinkwV
Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, das folgende chemische Parameter, deren Konzentration in der Trinkwasser-Installation ansteigen kann, untersucht werden müssen:
1. Blei (mg/l
2. Cadmium (mg/l)
3. Kupfer (mg/l)
4. Nickel (mg/l)
5. Nitrit (NO2) (mg/l)
Weiterhin wird der Indikatorparameter Eisen, je nach eingesetzten Materialien, gemäß Anlage 3 Teil I TrinkwV bestimmt.
Die chemischen Untersuchungen gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) haben einmalig zu erfolgen.
Sollten keine Auffälligkeiten auftreten, sind diese Untersuchungen nur nach Umbaumaßnahmen an der Trinkwasser-Installation oder durch Vorgabe des Gesundheitsamtes erneut erforderlich.