Legionellenprüfung - Trinkwassercheck Legionellen

Untersuchung Warmwasser auf Legionellen nach TrinkwV

Wer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung) eine Trinkwasserinstallation betreibt, muss überprüfen, ob das Trinkwasser in dessen Haus gefährliche Legionellen enthält. 

Das Angebot richtet sich an Kunden in der Stadt Schwäbisch Hall und in den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld, Michelbach an der Bilz, Untermünkheim und Mainhardt. 

Trinkwassercheck Legionellen: Unser Angebot für Sie

Als Wasserwirtschaftsbetrieb mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Trinkwasserüberprüfung bieten wir Ihnen als Dienstleistung den gesetzlichen Trinkwassercheck auf Legionellen in einzelnen Paketen an:

BezeichnungPreis
Starterpaket321,55 €
Nachsorgepaket147,16 €
zusätzliche Erprobung je Zapfstelle87,20 €
extra Anfahrt87,20 €

Preisstand: 01.01.2022

Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % und gelten für die oben genannten Gebiete. 

Außerhalb dieser Gebiete erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot.


FAQ zum Trinkwassercheck Legionellen

Die Untersuchungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung. Die folgenden drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

  • Trinkwasserabgabe im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Schulen) oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung)
  • Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt (wie z. B. in Duschen, Whirlpools)
  • Betrieb einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Großanlagen sind laut DVGW-Arbeitsblatt W 551 alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, die ein Speichervolumen von über 400 Litern haben

und/oder

ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle haben.

Die Pflicht besteht somit praktisch für alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind unabhängig vom Volumen des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung von der Neuregelung nicht betroffen!

1.    Der Betreiber prüft, ob für die Trinkwassererwärmungsanlage eine Untersuchungspflicht besteht.
2.    Handelt es sich um eine untersuchungspflichtige Anlage, muss diese vom Betreiber beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Formular finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt
3.    Auftragserteilung an die Stadtwerke und Erstbegehung:
4.    Betreiber und ein Mitarbeiter der Stadtwerke Schwäbisch Hall identifizieren die Probeentnahmestellen vor Ort.
5.    Wenn nicht vorhanden: Installation von Zapfhähnen an den Probeentnahmestellen durch eine Fachfirma. Diese finden Sie bei der Energie-Gemeinschaft Schwäbisch Hall e.V. im Internet.
6.    Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Schwäbisch Hall nimmt die Proben vor Ort. Die Untersuchung der Proben erfolgt durch ein akkreditiertes und vom Land Baden-Württemberg zertifiziertes Partner-Labor.
7.    Übermittlung der Ergebnisse an den Betreiber.
8.    Bei erhöhter Kontamination mit Legionellen: Untersuchung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht durch den Betreiber. Die Durchführung der Nachbeprobung bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall ebenfalls an.

Fotos: synlab Umweltinstitut GmbH

Legionellen sind Bakterien. Sie sind in geringer Zahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser. Ihr Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 30°C und 50°C. Günstige Bedingungen finden Legionellen deshalb in Trinkwassererwärmungsanlagen und Warmwasserleitungen der Trinkwasserinstallation vor.

Über das Einatmen von feinsten, zerstäubten Wassertröpfchen, wie sie zum Beispiel beim Duschen auftreten, können Legionellen in die Atmungsorgane gelangen und dort zu Entzündungen führen. Jährlich werden dem Robert-Koch-Institut etwa 500 Infektionen in Deutschland mit Legionellen gemeldet. Die Dunkelziffer wird aber auf 20.000 Erkrankungen pro Jahr geschätzt.

Der Technische Maßnahmenwert liegt für Legionellen bei 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100ml. Wird dieser Wert erreicht bzw. überschritten, legt das Gesundheitsamt die weiteren Schritte fest. Eine folgende Überprüfung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht kann im Rahmen einer Objektbegehung erfolgen: Dabei wird die Installation auf mögliche Ursachen, wie z. B. Fehler in der Zirkulation und „tote“ Leitungsstränge, untersucht.

Trinkwassercheck

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Rainer Krebs
Tel.: 0791 401-8232