Um Emissionen im Verkehrsbereich zu verringern, wurde 2015 in Deutschland die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, eingeführt.
THG-Quote macht E-Autos rentabler
300 Euro können E-Fahrzeughalter für ihren Beitrag zum Klimaschutz von uns erhalten.
Mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, sind Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken, indem sie unter anderem erneuerbare Energieerzeugnisse in Verkehr bringen.
Mit Bundestagsbeschluss vom 25. Mai 2021 soll die THG-Quote von Jahr zu Jahr steigen. Sie beträgt aktuell 7 % und soll sich bis zum Jahr 2030 auf 25% erhöhen. Schafft es ein Mineralölunternehmen nicht, die jährlich steigenden Quoten in Verkehr zu bringen, muss es Strafe zahlen oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen.
Als Anreiz für Elektromobilität werden von 2022 bis 2030 die Strommengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet (Strom aus öffentlichen Ladepunkten, private Elektrofahrzeuge, Fahrzeugflotten).
Mit Ersatz eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor durch ein Elektrofahrzeug können CO2-Treibhausgase eingespart werden. Seit Anfang des Jahres 2021 dürfen daher auch Halter*innen von Elektroautos ihre Treibhausgasminderungsquote "weiterverkaufen". Die Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines privaten Ladepunktes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Am Quotenhandel teilnehmen können alle, denen ein vollelektrisches E-Fahrzeug gehört. Hierzu zählen PKW, Busse, LKW und elektrisch betriebene Zweiräder, sofern eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorliegt (Motorräder und E-Roller). Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.
Das Umweltbundesamt (UBA) schätzt jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos und berechnet auf dieser Basis die handelbaren Quotenanteile. Im Jahr 2022 greift die Besonderheit, dass die Einsparung (im Durchschnitt ca. 350 kg CO₂) mit dem Faktor 3 multipliziert wird.
Für das Jahr 2022 kommt das UBA so auf zwei MWh Ladestrom pro E-Auto (Stand Dezember 2021). Daraus ergibt sich eine THG-Quote von 1028,16 kg CO₂-Äquivalent. In diesem Umfang können dann CO₂-Quotenanteile weiterverkauft werden.
Ab Mai 2022 bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH E-Fahrzeughaltern an, die pauschale Ladestrommenge für das E-Fahrzeug zunächst beim Umweltbundesamt für die Berechnung der THG-Quote zu registrieren und die damit verbundene CO2-Einsparung zertifizieren zu lassen.
Für den jährlichen Aufkauf der THG-Quote zahlen die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH eine Pauschale, die wie folgt angeboten wird:
- Die Pauschale beträgt 300 Euro. Unterliegt das Fahrzeug der Einkommenssteuer, so ergibt sich je nach individuellem Steuersatz bei der Auszahlung von 300 Euro Prämie eine Steuerlast, die zu einer Nettoprämie von unter 255 Euro führt. Ob ein Fahrzeug steuerpflichtig ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen handelt:
Fahrzeug ist... | Steuerliche Beurteilung |
---|---|
Betriebsvermögen | Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. |
Privatvermögen | Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. |
Dienstwagen | Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer*innen ist der*die Arbeitgeber*in der*die Fahrzeughalter*in. Die Prämie steht daher im Regelfall dem*der Arbeitgeber*in zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den*die Arbeitnehmer*in ergeben sich dann nicht. |
Quelle: Bundesfinanzministerium
- Alternativ kann die Auszahlung einer Pauschale von 255 Euro gewählt werden, die der Prämien-Freigrenze im Rahmen der Einkommensteuererklärung entspricht. Bitte beachten Sie, dass diese Freigrenze die Summe aller erhaltenen Prämien betrifft und nicht alleine für die THG-Quote gilt. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH können und dürfen keine steuerliche Beratung oder Auskunft geben, daher fragen Sie bitte im Bedarfsfall Ihren Steuerberater.
Wenn Sie sich für Pauschale von 255 Euro entscheiden, spenden die Stadtwerke Schwäbisch Hall den Differenzbetrag von 45 Euro an die Schwäbisch Haller Bürgerstiftung Zukunft für junge Menschen, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall, www.buergerstiftung-schwaebischhall.de.
Als sogenannter "Quotenhändler" bündeln und vermarkten wir die jährliche THG-Quote für Elektrofahrzeuge an quotenpflichtige Unternehmen.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, informieren Sie uns bitte umgehend darüber. In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Prämie zuzüglich Umsatzsteuer aus, sobald uns die Berechtigung für die Quote durch das Umweltbundesamt vorliegt und Sie uns eine entsprechende Rechnung gestellt haben.
- Alles was Sie brauchen ist eine eingescannte Kopie (Vorderseite) Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung) im PDF-Format.
- Füllen Sie anhand Ihres Fahrzeugscheins unser Online-Formular aus:
Für das Jahr 2023
und laden Sie die PDF-Datei Ihres Fahrzeugscheins hoch. - Über die bei uns eingegangenen Daten erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung.
- Wir registrieren Ihr Fahrzeug anhand der im Fahrzeugschein angegebenen Daten beim Umweltbundesamt (UBA). Sind die Anrechnungsvoraussetzungen gegeben, erhalten wir vom UBA eine Bescheinigung. Darin sind die energetische Menge des elektrischen Stroms in Megawattstunden (MWh) und die errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm (CO2-Äquivalent) angegeben; letztere schon unter Berücksichtigung der Verdreifachung des Energiegehaltes.
- Liegt die Bescheinigung vor, überweisen wir die von Ihnen gewählte THG-Prämie auf Ihr Konto.
- Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, informieren Sie uns bitte umgehend darüber. In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Prämie zuzüglich Umsatzsteuer aus, sobald uns die Berechtigung für die Quote durch das Umweltbundesamt vorliegt und Sie uns eine entsprechende Rechnung gestellt haben.
Unsere vertraglichen Bedingungen zum Erwerb der THG-Quote für 2023
Datenschutzhinweise für 2023