Wir erwarten, dass unsere Kunden Rechnungen und Abschläge wie vereinbart bezahlen. Manchmal können aber Zahlungsschwierigkeiten auftreten. In diesem Fall wollen wir eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.
Unser Team für Zahlungsausfälle ist da, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, um Mahnkosten zu vermeiden.
Statt eine Zählersperrung und die damit verbundenen Kosten zu riskieren, ist es besser, eine Ratenzahlung oder eine andere Vereinbarung zu treffen.
Eine Möglichkeit ist auch die Nutzung eines Chipkartenzählers.
Was tun, wenn eine Mahnung oder Sperrankündigung kommt?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II empfangen, dann stehen Ihnen auch die Mitarbeiter Ihres Jobcenters als Ansprechpartner zur Verfügung. Hier können Sie beispielsweise eine Direktzahlung Ihres monatlichen Abschlagbetrages an uns veranlassen. Bitte lassen Sie uns von der Vereinbarung mit dem Jobcenter dann eine Kopie zukommen.
Können Sie den Betrag Ihrer Jahresabrechnung nicht auf einmal bezahlen, bieten wir Ihnen als Option die Bezahlung in Raten an. Die monatlichen Abschlagsbeträge sind von einer Ratenzahlung ausgenommen.
Laufzeit und Gebühren
Die Laufzeit einer Ratenvereinbarung beläuft sich auf maximal elf Monatsraten, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der nächsten Jahresabrechnung. Als Bearbeitungsgebühr erheben wir einen Pauschale von 10 €. Zinsen für den Schuldenkredit berechnen wir nicht.
Was Sie zur Vereinbarung der Ratenzahlung mitbringen müssen
Für die Ratenvereinbarung brauchen wir von Ihnen Ihren Personalausweis sowie den Barbetrag (10 €) für die Bearbeitungspauschale.
Ratenzahlung bei Umzug
Wenn Sie umziehen, wird der Restbetrag mit der Endabrechnung verrechnet.
Einbau
Dieser Zähler wird anstelle Ihres bisherigen Zählers von einem unserer Monteure für Sie kostenfrei eingebaut. Sie werden dabei in die einfache Bedienung des Geräts ausführlich eingewiesen.
Chipkarte
Sie erhalten dann auch gleich eine Chipkarte, die Sie in unserem Kundenzentrum nach Einzahlung eines Geldbetrages aufladen können. Die aufgeladene Chipkarte stecken Sie in den Zähler und schalten ihn damit für die Stromlieferung frei.
Kosten
Die täglichen Kosten für die Stromlieferung errechnen sich aus dem Tilgungsbetrag für die Abzahlung Ihrer Schulden sowie den monatlichen Abschlag für die Stromlieferung. Der Grundpreis des Grundversorgungstarifs erhöht sich um 35,70 € brutto im Jahr.
Betrieb ohne Chipkarte
Nachdem Ihre Schulden soweit beglichen sind und wir von Ihnen einen regelmäßigen Zahlungseingang verzeichnen können, schalten wir den Chipkartenzähler gerne wieder frei, er funktioniert dann ohne Chipkarte.
Die Zählergrundgebühr reduziert sich dann wieder und die Abschlagsbeträge werden nicht mehr über Kartenaufladung, sondern über SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Umzug
Bei einem Umzug innerhalb unseres Netzgebietes kann der Chipkartenzähler mit umgezogen werden. Bitte geben Sie uns in diesem Fall rechtzeitig Bescheid, damit wir weiteres veranlassen können.
Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie gemäß den Regelungen der Grundversorungsverordnungen StromGVV /GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden.
Die Abwendungsvereinbarung enthält eine vertragliche Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände. Auf das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier vorab zugreifen.
Ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0791 401-453 oder per E-Mail an anfordern.
Sofern Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie spätestens mit der letzten Ankündigung vor einer drohenden Versorgungsunterbrechung, das heißt spätestens acht Werktage vor dem Sperrtermin, ein konkretes Angebot für eine Abwendungsvereinbarung.