Einmal jährlich senden wir Ihnen Ihre Strom- oder Erdgasrechnung per Post zu – stets zu Beginn des Jahres. Um Ihnen das Verständnis Ihrer Rechnung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Musterrechnung an, die Ihnen bei der Erklärung Ihrer Rechnung helfen soll. Diese Beispielrechnung deckt alle möglichen Aspekte ab, die in einer Rechnung enthalten sein können, und dient als Orientierungshilfe. Bitte beachten Sie, dass sie nicht exakt mit Ihrer persönlichen Rechnung übereinstimmen muss.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne telefonisch zur Verfügung oder Sie nutzen einfach dieses Formular für Fragen rund um Ihre Rechnung. Wir kontaktieren Sie dann umgehend, so, wie Sie es wünschen: telefonisch oder per E-Mail.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall werden Rechnungen bis Ende 2025 weiterhin in Papierform an alle Kundinnen und Kunden versenden – sowohl an private als auch gewerbliche. Die gesetzliche Pflicht zur Einführung der E-Rechnung ab Anfang 2025 bezieht sich ausschließlich auf den Empfang elektronischer Rechnungen. Für den Versand elektronischer Rechnungen gilt eine verlängerte Frist bis mindestens Ende 2026.
Wir bereiten uns bereits intensiv darauf vor, sodass wir ab Anfang 2026 elektronische Rechnungen bereitstellen können.