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Stromnetzentgelte 2023
Entgelte für das Stromverteilnetz gültig vom 01.01. - 31.12.2023
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Hochlastzeitfenster für das Jahr 2026
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV zur Genehmigung individueller Netzentgelte, welche entsprechend des Leitfadens der Bundesnetzagentur von September 2011 ermittelt wurden.
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Meldeformular zur Mitteilung selbstverbrauchter Strommengen
Privilegierte Letztverbraucher, welche die begrenzte § 19 StromNEV-Umlage in Anspruch nehmen möchten, sind gesetzlich zur Meldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber verpflichtet. Um die Privilegierung in Anspruch nehmen zu können, müssen bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres die im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strommengen gemeldet werden. Erfolgt keine Meldung an den Netzbetreiber, muss die § 19 StromNEV-Umlage grundsätzlich nach der Letztverbrauchergruppe A, d.h. in voller Höhe berechnet werden.
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Stromnetzentgelte 2024
Entgelte für das Stromverteilnetz gültig vom 01.01. - 31.12.2024
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Stromnetzentgelte 2025
Entgelte für das Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2025
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Entgelte für dezentrale Einspeisung
Bei den hier angegebenen Entgelten handelt es sich um die ab 01.01.2018 gültigen Referenzpreise zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung nach §18 Stromnetzentgeltverordnung.
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vorläufige Stromnetzentgelte 2026
vorläufige Entgelte für das Stromverteilnetz gültig ab 01.01.2026
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Gasnetzentgelte 2023
Entgelte für das Gasverteilnetz gültig vom 01.01. - 31.12.2023
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Gasnetzentgelte 2024
Entgelte für das Gasverteilnetz gültig vom 01.01. - 31.12.2024
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Gasnetzentgelte 2025
Entgelte für das Gasverteilnetz gültig vom 01.01. - 31.12.2025
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Gasnetzentgelte 2026
Entgelte für das Gasverteilnetz gültig ab 01.01.2026
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Grundversorger im Stromnetzgebiet
Für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall wurden gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Stichtag 01.07.2024 die Energieversorgungsunternehmen ermittelt, welche im jeweiligen Konzessionsgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert haben.
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Grundversorger im Gasnetzgebiet
Für das Gasverteilnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall wurden gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Stichtag 01.07.2024 die Energieversorgungsunternehmen ermittelt, welche im jeweiligen Konzessionsgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert haben.
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Rechtliche Bedingungen und Vorschriften, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
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Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag Strom
Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag entsprechend den Vorgaben der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (Az.: BK6-20-160) vom 21.12.2020.
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Zuordnungsvereinbarung
gemäß Beschluss BK6-20-160
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Bestätigung Messgeräteverwender
Bestätigung an Marktpartner gemäß § 33 Abs. 2 MessEG, dass die von uns verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unser Haus die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllt.
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Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetrieb
Vereinbarung über die Abrechnung des Entgelts für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems (Messstellenbetrieb) zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant
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Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber
Gültig seit 21.08.2023
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Lieferantenrahmenvertrag KoV 14
Lieferantenrahmenvertrag gemäß Kooperationsvereinbarung (KoV 14) inkl. Anlagen 3 - 8
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Kontaktdatenblatt Gasnetzbetreiber
gültig seit 01.10.2022
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Verfahrensspezifische Parameter Standardlastprofile
Excel-Tabelle mit verfahrensspezifischen Parametern zum SLP-Verfahren
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Bestätigung Messgeräteverwender
Bestätigung an Marktpartner gemäß § 33 Abs. 2 MessEG, dass die von uns verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unser Haus die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllt.
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Abrechnungsbrennwert
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Für die Bestimmung der abzurechnenden Energiemenge ist daher zunächst die Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten notwendig. Der Abrechnungsbrennwert ist der für einen Abrechnungszeitraum zugrundeliegende mittlere Brennwert und beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter (Nm3) Erdgas enthalten ist. Die monatlichen Abrechnungsbrennwerte im Gasverteilnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall können der Tabelle entnommen werden.
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Gasnetzkarte
Schematische Darstellung des Gasnetzes
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Netzkopplungspunkte Gasnetz
Aufstellung der Netzkopplungspunkte zum vorgelagerten Netz
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Netzstrukturdaten gem. § 23c (1) EnWG 2024
Netzstrukturdaten gem. § 23c (1) EnWG für das Stromverteilnetz
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Netzstrukturdaten gem. § 23c (3) EnWG 2024 - BG Amprion
Netzstrukturdaten gem. § 23c (3) EnWG für das Stromverteilnetz im Bilanzierungsgebiet der Amprion
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Netzstrukturdaten gem. § 23c (3) EnWG 2024 - BG TransnetBW
Netzstrukturdaten gem. § 23c (3) EnWG für das Stromverteilnetz im Bilanzierungsgebiet der TransnetBW
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Netzdaten Gasnetz 2024
Netzdaten gem. §23c (4) EnWG für das Gasverteilnetz
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Standardisierter Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Wortlaut der behördlichen Festlegung der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-17-042 vom 23.08.2017)
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Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber Strom
gültig seit 01.01.2017
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Messstellenvertrag
Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer
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Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (gültig ab 01.07.2025)
Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (gültig ab 01.07.2025)
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Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (gültig vom 01.01.2024 - 30.06.2025)
Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten
Messsystemen (gültig vom 01.01.2024 - 30.06.2025)
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Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber Gas
gültig seit 01.01.2017
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Standardisierter Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Wortlaut der behördlichen Festlegung der Bundesnetzagentur (Az.: BK7-17-026 vom 23.08.2017)
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