Viele Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomiebetriebe und Freiberufler (wie z.B. Ärzte) erstatten Ihnen bei Ihrem Einkauf bzw. Termin Parkentgelte. Es lohnt sich also Ihr Kurzzeit-Parkticket oder Ihre HallKarte zum Einkauf oder Termin mitzunehmen.
Sie geben dem Händler Ihre passende HallKarte (auch wenn Sie mit dem Aufkleber geparkt haben) oder das gezogene Kurzzeitticket. Dieser wird dann einen Teil der Parkkosten, über ein von uns zur Verfügung gestelltes System, erstatten.
Es können nur Parkentgelte für von den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH betriebene Parkanlagen erstattet werden.
Sie sind Einzelhändler, Dienstleister, Freiberufler oder Gastronomiebetrieb in Schwäbisch Hall und wollen Ihren Kunden auch einen besonderen Service anbieten? Dann nutzen Sie einfach und bequem unser System zur Parkentgeltbefreiung.
"Einfach, effektiv und günstig!" Das nötige Equipment stellen Ihnen die Stadtwerke zur Verfügung.
Haben Sie Interesse? Wir senden Ihnen gerne Informationsmaterial zu und beraten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.