Viele Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomiebetriebe und Freiberufler (wie z.B. Ärzte) erstatten Ihnen bei Ihrem Einkauf bzw. Termin Parkentgelte. Nehmen Sie Ihr Kurzzeit-Parkticket oder Ihre HallKarte zum Einkauf oder Termin mit. Das ist Voraussetzung für einen Rabatt aufs Parken.
Sie geben dem Händler Ihre HallKarte (auch wenn Sie mit dem Aufkleber geparkt haben) oder das gezogene Kurzzeitticket. Dieser erstattet Ihnen im Hintergrund über unser System einen Teil Ihrer Parkkosten. Den Rest bezahlen Sie am Kassenautomat (Kurzzeitparker) oder wir buchen wie gewohnt ab (HallKarte).
Teilnehmende Unternehmen erstatten nur Parkentgelte für die von den Stadtwerken Schwäbisch Hall betriebenen Parkierungseinrichtungen.
Sie sind Einzelhändler, Dienstleister, Freiberufler oder Gastronomiebetrieb in Schwäbisch Hall und wollen Ihren Kunden einen besonderen Service anbieten? Dann nutzen Sie einfach und bequem unser System zur Parkentgeltbefreiung.
Das nötige Equipment stellen Ihnen die Stadtwerke zur Verfügung. Schnell eingerichtet, einfach in der Handhabung und mit echtem Mehrwert für Ihre Kundschaft.
Haben Sie Interesse? Wir senden Ihnen gerne Informationsmaterial zu und beraten Sie telefonisch unter 0791 401-400 oder per Mail.