Wir bieten Trinkwasseranalysen gemäß der Trinkwasserverordnung an, um sicherzustellen, dass Ihr Wasser rein und sicher ist. Mit unseren Tests für Legionellen, Mikrobiologie und Chemie können Sie die Qualität Ihres Wassers zu Hause, für Ihr Mietobjekt oder für Ihr Gewerbe überprüfen lassen.
Mit unseren Tests können Sie sich sicher sein, dass Ihr Wasser den mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, um die Gesundheit Ihrer Familie, Ihrer Mieter und Gäste zu schützen.
Wer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung) eine Trinkwasserinstallation betreibt, muss überprüfen, ob das Trinkwasser in dessen Haus gefährliche Legionellen enthält.
Das Angebot richtet sich an Kunden in der Stadt Schwäbisch Hall und in den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld, Michelbach an der Bilz, Untermünkheim und Mainhardt.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite Trinkwassercheck und das „Angebot und Auftragsformular - Legionellencheck“.
Vorbeugende Maßnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, dass folgende mikrobiologische Parameter untersucht werden müssen:
Die mikrobiologischen Untersuchungen gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) haben jährlich zu erfolgen.
Prüfung der chemischen Zusammensetzung von Kaltwasser gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV
Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, das folgende chemische Parameter, deren Konzentration in der Trinkwasser-Installation ansteigen kann, untersucht werden müssen:
Weiterhin wird der Indikatorparameter Eisen, je nach eingesetzten Materialien, gemäß Anlage 3 Teil I TrinkwV bestimmt.
Die chemischen Untersuchungen gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) haben einmalig zu erfolgen.
Sollten keine Auffälligkeiten auftreten, sind diese Untersuchungen nur nach Umbaumaßnahmen an der Trinkwasser-Installation oder durch Vorgabe des Gesundheitsamtes erneut erforderlich.