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Sauberes Wasser für Ihre Gesundheit

Wir bieten Trinkwasseranalysen an, um sicherzustellen, dass Ihr Wasser lupenrein ist.

 
 
 

Wir bieten Trinkwasseranalysen gemäß der Trinkwasserverordnung an, um sicherzustellen, dass Ihr Wasser rein und sicher ist. Mit unseren Tests für Legionellen, Mikrobiologie und Chemie können Sie die Qualität Ihres Wassers zu Hause, für Ihr Mietobjekt oder für Ihr Gewerbe überprüfen lassen. 

Mit unseren Tests können Sie sich sicher sein, dass Ihr Wasser den mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, um die Gesundheit Ihrer Familie, Ihrer Mieter und Gäste zu schützen.

 

Wir testen Ihr Trinkwasser auf

  • Legionellen
  • Mikrobiologie
  • Chemie
 
 
 

Unsere Trinkwasserchecks

 

 

Wer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung) eine Trinkwasserinstallation betreibt, muss überprüfen, ob das Trinkwasser in dessen Haus gefährliche Legionellen enthält.

Das Angebot richtet sich an Kunden in der Stadt Schwäbisch Hall und in den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld, Michelbach an der Bilz, Untermünkheim und Mainhardt.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite Trinkwassercheck und das „Angebot und Auftragsformular - Legionellencheck“.

Vorbeugende Maßnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 

 

Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, dass folgende mikrobiologische Parameter untersucht werden müssen:

  • E.coli + coliformen Keime
  • Pseudomonas aeruginosa (Untersuchungspflicht nur bei Pflegeheimen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten)
  • Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C

Die mikrobiologischen Untersuchungen gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) haben jährlich zu erfolgen.

Angebot und Auftragsformular - Mikrobiologiecheck.
 

 

Prüfung der chemischen Zusammensetzung von Kaltwasser gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV

Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, das folgende chemische Parameter, deren Konzentration in der Trinkwasser-Installation ansteigen kann, untersucht werden müssen:

  • Blei (mg/l)
  • Cadmium (mg/l)
  • Kupfer (mg/l)
  • Nickel (mg/l)
  • Nitrit (NO2) (mg/l)

Weiterhin wird der Indikatorparameter Eisen, je nach eingesetzten Materialien, gemäß Anlage 3 Teil I TrinkwV bestimmt.

Die chemischen Untersuchungen gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) haben einmalig zu erfolgen.

Sollten keine Auffälligkeiten auftreten, sind diese Untersuchungen nur nach Umbaumaßnahmen an der Trinkwasser-Installation oder durch Vorgabe des Gesundheitsamtes erneut erforderlich.

Angebot und Auftragsformular - Chemiecheck
 

 
 
 
 
 

Sie haben noch Fragen?

 
Rainer Krebs
Ich helfe Ihnen gerne weiter.
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