Sie betreiben eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten! Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen Ihres Wärmepumpen-Tarifes: Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Um von der Umlagen-Verringerung profitieren zu können, müssen Sie diese vier Voraussetzungen erfüllen:
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.
Sie können den Antrag auf die Umlagereduzierung einmalig stellen. Eine jährliche Neubeantragung ist grundsätzlich nicht erfoderlich, sofern sich an den folgenden Voraussetzungen nichts ändert:
Der Antrag auf Privilegierung ist durch Sie als Kundin oder Kunde zu stellen. Wir leiten diesen anschließend an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Bitte teilen Sie uns künftig jeweils bis spätestens 7. Januar eines Jahres den Zählerstand Ihrer Wärmepumpe zum Stichtag 31. Dezember mit.
Wir sind verpflichtet, diese Daten an den zuständigen Netzbetreiber zu übermitteln, damit der maßgebliche Jahresverbrauch und die Höhe einer möglichen Privilegierung korrekt ermittelt werden können.
Bitte beachten Sie:
Eine Berücksichtigung der Privilegierung ist nur bei fristgerechter Mitteilung des Zählerstands möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittlung, kann die Privilegierung für das betreffende Kalenderjahr nicht berücksichtigt werden.
Eine gesonderte jährliche Erinnerung erfolgt nicht.
Mit § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) hat der Gesetzgeber eine Umlagenprivilegierung für den Netzstrombezug von elektrisch betriebenen Wärmepumpen eingeführt.
Ziel der Regelung ist es, den Betrieb klimafreundlicher Heizsysteme finanziell zu entlasten.
Die Privilegierung betrifft bestimmte energiewirtschaftliche Umlagen, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen reduziert werden können.
Formal existiert die Regelung seit dem 1. Januar 2023 im EnFG.
Die gesetzliche Regelung betrifft die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage beim Strombezug Ihrer Wärmepumpe.
Beide Umlagen werden dadurch auf 0,00 ct/kWh reduziert.
Obwohl § 22 EnFG bereits seit dem 01.01.2023 im Gesetz stand, war seine Anwendung an einen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt geknüpft (§ 68 EnFG).
Dieser Vorbehalt wurde erst zum 23. Dezember 2025 aufgehoben.
Erst ab diesem Zeitpunkt konnte die Privilegierung rechtlich wirksam angewendet werden.
Vorher bestand keine gesicherte Rechtsgrundlage für eine operative Umsetzung.
Die Bundesnetzagentur hat Ende Januar 2026 klargestellt:
Die Privilegierung wird nicht automatisch gewährt.
Der Antrag ist durch Sie als Kundin bzw. Kunde zu stellen, da bestimmte Voraussetzungen von Ihnen zu bestätigen sind.