Als Energieversorger und Netzbetreiber sind wir an Ihrer Seite wenn es um Fragen zu erneuerbaren Energien und deren Anschluss an unser Stromnetz geht.
Wir geben Ihnen wichtige Informationen mit an die Hand, bevor Sie Ihre PV-Anlage anschließen.
Weitere Ansprechpartner sind
Hier finden Sie auch auf deren Youtube-Kanal weitere Informationen zu Photovoltaik, die beispielsweise auch Fragen zur Brandgefahr von Photovoltaikanlagen und Speicher beantworten.
Für die Projektierung kleinerer Fotovoltaikanlagen beraten die Installateure bzw. Solarteure aus der Region. Eine Übersicht der in der Energie-Gemeinschaft Schwäbisch Hall e.V. organisierten Mitgliedsbetriebe finden sie auf der Internetseite des Vereins.
Nicht immer sind die Voraussetzungen gegeben, eine Photovoltaikanlage in Eigenregie auf das Firmendach zu bauen und zu betreiben. Es kann finanzielle Gründe geben oder man scheut den damit verbundenen Aufwand für Planung, Bau, Inbetriebnahme oder den Betrieb der Anlage.
Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, brauchen wir möglichst viele Flächen, die für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik genutzt werden können.
Gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat der Stadt Schwäbisch Hall und der Stadt Schwäbisch Hall haben wir verschiedene Kooperationsmodelle entwickelt, so dass Sie als Unternehmen Energiekosten sparen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich angesichts Klimaschutz und Energiewende ambitionierte Ziele auferlegt. Der Südwesten strebt Klimaneutralität bis ins Jahr 2040 an. Dafür braucht es mehr Solaranlagen. Damit Tempo in den Ausbau kommt, hat die Regierung in der vergangenen Novellierung ihres Klimaschutzgesetzes eine Photovoltaikpflicht verankert.
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Fläche des Objekts mit Solarmodulen besetzt wird. Möglich ist zudem, dass eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert oder die Photovoltaikanlage beispielsweise an der Außenfassade des Gebäudes statt auf dem Dach angebracht wird.
Ausnahmen beziehungsweise eine Verringerung der vorgeschriebenen Nutzungsfläche gelten unter anderem bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, beim Denkmalschutz und bei der gleichzeitigen Pflicht zur Dachbegrünung.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Die Solarpflicht gilt