Mehr Solarstrom, mehr Klimaschutz
Höheres Tempo beim Solarausbau durch weniger Bürokratie, Fokus auf die allgemeine Reduzierung der Klimagase: Durch neue gesetzliche Regelungen will die Bundesregierung den Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 festigen und beschleunigen. Für Sie heißt das zum Beispiel, dass Sie einfacher mit kleinen PV-Modulen Strom produzieren können.
Seit Mitte Mai gelten das Solarpaket 1 und das novellierte Klimaschutzgesetz. Eine Zusammenfassung der Neuerungen:
Solarpaket: Mehr Strom aus Photovoltaik, weniger Bürokratie
Das Solarpaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass PV-Anlagen in Deutschland schneller ans Netz kommen und Solarstrom einfacher genutzt werden kann.
Vereinfachungen gibt es unter anderem bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, beim Mieterstrom und bei großen PV-Anlagen. Aber vor allem bei Balkonkraftwerken. Das sind kleiner steckfertige Solaranlagen, die häufig an Balkonen angebracht werden.
Für Balkonkraftwerke gilt künftig:
- Mehr Leistung: Die Leistungsgrenze (Leistung des Wechselrichters) wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
- Alte Zähler vorübergehend geduldet: Für den Betrieb von Mini-Solaranlage müssen Zweirichtungszähler (digitale Zähler) verbaut sein. Damit die Anlagen aber schneller in Betrieb gehen können, dürfen die Balkonkraftwerke bis zum Zählerwechsel auch mit älteren Zählern (analogen Zähler) betrieben werden
- Einfachere Anmeldung: Pflicht ist ab sofort nur noch die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Um den Aufwand Rückfragen von uns als Netzbetreiber an Sie als Anlagenbetreiber gering zu halten, bitten wir darum, unser Formular zur Anmeldung weiterhin auszufüllen.
Weitere Infos zu Balkonkraftwerken gibt es hier.
Neues Klimaschutzgesetz: Ein Plan fürs Klima
Kern der deutschen Klimapolitik ist das Klimaschutzgesetz. Darin stehen die nationalen Klimaziele und es enthält das Klimaschutzprogramm. Das Klimaschutzprogramm ist ein Katalog an Maßnahmen, mit denen die Treibhausgasneutralität gelingen soll.
Seit Mitte Mai gibt es eine geänderte Fassung des Klimaschutzgesetzes. Das ist wichtig und neu:
- Blick in die Zukunft: Bisher wurden Maßnahmen ergriffen, wenn in der Vergangenheit festgelegte Emissionsziele nicht erreicht wurden. Künftig gilt: Wenn sich zeigt, dass die Bundesregierung auf Basis von Prognosen vom Kurs ihrer Ziele abkommen wird, muss sie in der Gegenwart entgegensteuern.
- Gesamtverantwortung statt Sektorziele: Durch die Novellierung steht nun im Fokus, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die schädlichen Gase entstehen. Zuvor waren Ziele für bestimme Sektoren festgelegt (zum Beispiel Verkehr oder Gebäude). Wurden diese nicht erreicht, musste das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm reagieren. Jetzt wird nur noch in Gänze betrachtet. Das soll den Sektoren mehr Flexibilität bringen.