Behörden und Verwaltung sollen Vorbild sein: Gesetz für Energieeffizienz tritt in Kraft

Energiewende und Klimaschutz gelingen nur, wenn der Energieverbrauch sinkt. Mit dem Energieeffizienzgesetz verpflichtet sich die öffentliche Hand, Vorreiter beim Energiesparen zu werden. Das neue Gesetz nimmt auch Unternehmen in die Pflicht.

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sowie Behörden sind laut Gesetz angehalten, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen. Das Identifizieren von Einsparpotenzialen ist ein Ziel davon.

500 Terrawattstunden. Das sind 500 Milliarden Kilowattstunden. So viel Energie soll in Deutschland bis 2030 gegenüber dem aktuellen Niveau eingespart werden. Festgeschrieben ist das im Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Herbst beschlossen. Es tritt zeitnah in Kraft. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung Regelungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht um.

Die Ziele des Gesetzes entsprechen den Vorgaben des nationalen Klimaschutzgesetzes: Im Jahr 2045 soll der Energieverbrauch in Deutschland um 45 Prozent geringer sein als der Verbrauch im Jahr 2008. Das ist nur zu schaffen, wenn alle Akteure mitziehen: Gesellschaft, öffentliche Hand, Politik, Wirtschaft und Industrie.

Vorbild und Vorreiter beim effizienten Umgang mit Energie werden dem Gesetz nach Behörden, Bund, Länder und Kommunen. 45 Terrawattstunden für den Bund und drei Terrawattstunden für die Länder sieht das Gesetz als jährliche Einsparungen bis 2030 vor.

Zudem schreibt das EnEfG Bund, Ländern und Kommunen vor, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen.

Auch Unternehmen in der Pflicht

Auch für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gilt künftig die Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden haben die Aufgabe, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Außerdem wird Unternehmen vorgeschrieben, Abwärme bei Produktionsprozessen zu vermeiden. Ist das nicht möglich, müssen die Firmen die Abwärme sinnvoll verwerten.