So einfach geht das Handy-Parken in Schwäbisch Hall

  • Stadt und Stadtwerke arbeiten mit Parkster zusammen
  • Handy-Parken mit der Parkster-App ab sofort möglich
  • Parkzeit kann individuell angepasst werden
Parken per Smartphone: jetzt auch in der Schwäbisch Haller Innenstadt.

Seit Mitte März ist auf den städtischen Parkflächen in der Schwäbisch Haller Innenstadt digitales Parken möglich. Das bedeutet, dass der Parkvorgang über eine Smartphone-App gestartet, beendet und bezahlt werden kann. Die Stadt Schwäbisch Hall und wir setzen auf das Angebot von Parkster.

Wer das digitale Parken nutzen möchte, braucht die Parkster-App und ein Kundenkonto bei Parkster. Der Ablauf bis zum digitalen Ticket ist simpel und geht schnell:

  • Parkfläche auswählen (automatisch, wenn Standortinformationen beziehungsweise Ortungsdienste des Mobiltelefons aktiviert sind oder händisch per Auswahl auf der Karte in der App)
  • Kennzeichen eingeben
  • Parkzeit wählen

Die Parkzeit kann bei Bedarf verkürzt oder verlängert werden, solange die Höchstparkdauer eingehalten wird.

Die Abrechnung des Parkens erfolgt entweder per bei Parkster hinterlegter Master- oder Visacard oder per monatlicher Rechnung. Wer mit der Parkster-App ein Ticket löst, bezahlt das Gleiche wie am Parkscheinautomaten.

Die Kontrolle der Parkflächen übernimmt das Ordnungsamt der Stadt Schwäbisch Hall. Die Mitarbeiter können bei Kontrollgängen die über die Parkster-App gelösten Tickets in Echtzeit einsehen.

Das Handy-Parken ist auf allen städtischen Kurzzeitparkflächen verfügbar. Erkennbar ist das an der Beschilderung auf den Parkscheinautomaten. In den Parkhäusern und auf den Parkflächen der Stadtwerke ist das Handy-Parken nicht möglich. Für bargeldloses Parken steht dort die HallCard zur Verfügung.

Zur Zusammenarbeit mit Parkster sagt unser Parkierungsleiter Andreas Wolf: „Das ist für uns der nächste Schritt bei der Digitalisierung des Parkens in Schwäbisch Hall. Wir bieten jetzt noch mehr Bezahlmöglichkeiten fürs Kurzzeitparken. Das Bezahlen ist jetzt per App, per Girokarte, per HallCard und natürlich klassisch mit Bargeld möglich.“