Haushaltsurteil wirkt sich auf Energie-Förderprogramme aus

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts haben die BAFA und die KfW, beides staatliche Abwickler von Fördergeldern, einige Förderprogramme in den Bereichen erneuerbaren Energien, Heizen, Hausbau und Sanierung gestoppt. Die Auswirkungen für Privatpersonen sind allerdings gering.

Förderungen für energetische Sanierung oder Neubauprojekte gibt es trotz Haushaltskrise. Einige Förderprogramme wurden ausgesetzt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hat auch Folgen für energetische Förderprogramme, da finanzielle Mittel häufig aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) stammen.

Nach der Urteilsverkündung hat das Finanzministerium zunächst eine Haushaltssperre verfügt. Erfolgte Zusagen für Förderungen sind nicht betroffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben allerdings einige Förderprogramme ausgesetzt.

Für Sie als Verbraucher hat das nur geringe Auswirkungen, da hauptsächlich Förderprogramme für Unternehmen und Kommunen pausieren. Bisher von Einschränkungen unberührt ist unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Von der BAFA betroffen (Auswahl):

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) (kein Förderprogramm für Wärmepumpen)


Von der KfW betroffen:

  • „Altersgerecht Umbauen"
  • „Energetische Stadtsanierung"
  • „Genossenschaftliches Wohnen“
  • „Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen“


Fördertopf leer

In diesem Jahr gab es erstmals ein vom Bauministerium initiiertes Förderprogramm für einen klimafreundlichen Neubau. Die Mittel sind mittlerweile ausgeschöpft, die KfW nimmt keine Anträge mehr entgegen. 18.000 Zuschüsse wurden laut KfW erteilt.

Umweltbonus eingestellt

Seit 18. Dezember gibt es auch die staatliche Kaufprämie für Elektroautos, den sogenannten Umweltbonus, nicht mehr. Zugesagte Förderungen werden eingehalten. Um den Kauf von E-Autos attraktiver zu machen, hatte die frühere Bundesregierung 2016 eine Kaufprämie beschlossen.

Anmerkung: Der Text hat den Stand vom 19. Dezember 2023. Aufgrund der Haushaltsdiskussionen ist mit Änderungen bei energetischen Förderungen zu rechnen. Behalten Sie am besten die Medien im Blick, um stets aktuell informiert zu sein.