Zähler
Intelligente Messsysteme: Baustein der Energiewende
 
 
 

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2016 setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Mit dem Einbau intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. In Artikel 1 wird der Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetz im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) geregelt. Im Zentrum steht dabei die Einführung intelligenter Messsysteme. 

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Strom aus erneuerbaren Energien effizienter in den Strommarkt zu integrieren. Es soll helfen, das Angebot und die Nachfrage von Strom besser aufeinander abzustimmen und Verbrauchern mehr Transparenz über ihren Stromverbrauch bieten. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte. 

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt. 

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Messung und den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Hall.

 
 
 

Häufige Fragen zum Messstellenbetrieb

 

 

Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem Preisblatt

Grundsätzlich haben Sie künftig freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll. Wenn Sie unser Stromkunde sind erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung. 

Achtung: Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie künftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der Stadtwerke Schwäbisch Hall über den Betrag der Messkosten.

 

Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung. 

Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben. Bei modernen Messeinrichtungen werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen. 

 

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich. 

 

Der Gesetzgeber unterscheidet moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen:   

Moderne Messeinrichtung 

Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.

Intelligentes Messsystem 

Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. 

 

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH installieren sukzessive moderne Messeinrichtungen innerhalb des Netzgebietes. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Wir informieren Sie hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich.

Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin melden wir uns bei Ihnen nochmals und informieren Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Ablauf. 

Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der Stadtwerke Schwäbisch Hall oder ein von uns beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt. 

 
 
 
 
 
 

Sie haben noch Fragen?

 
 
Team Zählerwechsel
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
E-Mail schreiben