Das EEG sieht vor, das Netzbetreiber den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen.
Anlagenbetreiber bekommen entweder eine Marktprämie bei Direktvermarktung oder eine Einspeisevergütung. Bei Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend und es ist keine feste Einspeisevergütung möglich.
Höhe der aktuellen Einspeisevergütung, des Mieterstromzuschlags und der Marktprämie, sowie auch die Fördersätze der Vergangenheit finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Rund um das Thema Stromeinspeisung haben wir verschiedene Angebote und Leistungen für Sie.
Wer seinen Strom nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 direkt vermarket, hat für die Kalendermonate der Direktvermarktung Anspruch auf Zahlung der Marktprämie (vgl. § 20 EEG 2023).
Anlagenbetreiber sind zur Registrierung Ihrer Anlage verpflichtet, auch wenn Sie keine Förderung erhalten.
Anmeldung/Inbetriebsetzung - Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
Formular für die Anmeldung/Inbetriebsetung von Erzeuger- oder Speicheranlagen.
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