Balkonkraftwerke

Strom selbst produzieren und verbrauchen

 
 
 

Strom von der Mini-PV-Anlage

Balkonkraftwerke sind kleinere steckfertige Photovoltaikanlagen. Sie werden auch als Stecker-Solaranlagen, Plug-in-Photovoltaikanlagen oder Mini-Solaranlagen bezeichnet. Die Anlagen bestehen meist nur aus einem oder zwei Solar-Paneelen, einem eingebauten Wechselrichter und einem Stecker für den Anschluss ans hausinterne Stromnetz.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, was bei der Installation eines solchen Mini-Kraftwerks zu beachten ist.

 
 
 

Wichtige Infos

 

 

Bezüglich des Anschlusses der steckfertigen Anlage müssen die Normen VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), VDE-V 0100-551-1 (Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen) sowie VDE-V 0628-1 (Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt) und VDE 0126-95 (wird Ende 2024 veröffentlicht) (Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb) berücksichtigt werden.

Insbesondere bei Fragen zum Anschluss und zu den Anforderungen an die Hausinstallation empfiehlt es sich, eine Elektrofachkraft zu Rate zu ziehen. 

 

Beachten Sie bei der Anbringung eines Balkonkraftwerks die Anforderungen des örtlichen Baurechts. Fragen Sie vorher beim Bauamt oder bei Ihrer Gemeinde nach. Steht das Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz, benötigen Sie die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

 

Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Mini-PV-Anlage selbst zu installieren. Sie als Anlagenbetreiber sind für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Ein Solarmodul wiegt bis zu 20 Kilogramm und kann durch seine Größe wie ein Segel im Wind wirken. Aus diesem Grund muss das Balkonkraftwerk sturmsicher befestigt werden, sodass niemand durch die Anlage gefährdet wird.

 

Der Betreiber eines Balkonkraftwerks steht in der Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz gegenüber sich und anderen.

Für den Anschluss der Anlage an den hausinternen Stromkreis empfiehlt der VDE eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker), die über Sicherheitsschaltungen, eine entsprechende Isolationskoordination und eine ausreichend schnelle Abschaltung verfügt, falls der Stecker unbeabsichtigt gezogen wird. 

Die Verwendung eines haushaltüblichen Schuko-Steckers ist nicht empfohlen, jedoch nicht explizit untersagt und wird bis zum Jahresende 2024 durch die Norm VDE 0126-95 geklärt. Wichtig ist, dass das Gerät an eine feste Steckdose in der Wand und nicht in eine Mehrfachsteckdose oder Kabeltrommel eingesteckt wird.

 

Es darf ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden. Das heißt, es darf nur eine Anlage pro Einfamilienhaus beziehungsweise pro Wohnung mit eigenem Stromzähler in Mehrfamilienhäuser eingerichtet werden. 

Das Mini-Kraftwerk darf jedoch aus mehreren Modulen mit maximal 2.000 Watt installierter Leistung bestehen. Der Wechselrichter darf eine maximale Leistung von 800 Watt haben.

 

Der mit einer Mini-PV-Anlage produzierte Strom ist nur für das Hausstromnetz vorgesehen. Die Einspeisemengen rechtfertigen den Aufwand für Anmeldung und Abrechnung der Einspeisung nicht.

Daher müssen Sie einen Zweirichtungszähler installieren lassen, die einen Rücklauf verhindern. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Messstellenbetreiber. Für Schwäbisch Hall sind wir das. Hier finden Sie weitere Infos.

Um Balkonkraftwerke schneller in Betrieb nehmen zu können, können rückwärtslaufende (ältere) Zähler vorübergehend weiterverwendet werden. Die Anlage muss jedoch zuvor beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) registriert sein (siehe unten).

 

Eine Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht mehr vorgeschrieben. Um Rückfragen von uns als Netzbetreiber beim Anlagenbetreiber zu vermeiden, bitten wir darum, unser <FORMULAR DATEI> zur Anmeldung einer steckfertigen Erzeugungsanlage stets auszufüllen.

Verpflichtend ist jedoch weiterhin die Registrierung beim Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das geht schnell und einfach online.

 

Wohnen Sie in Miete oder ist Ihre Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sollten Sie vor Kauf einer Mini-Solaranlage Ihren Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen. Denn nach aktueller Rechtslage können Ihnen beide die Anbringung untersagen.

Gesetzliche Änderungen, die das Anbringen rechtlich einfacher machen, sollen folgen.

 

Mehr allgemeine Infos zu Balkon-PV finden Sie beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg