Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen

Für Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt maximal 900 Euro pro Ladepunkt mit max. 22kW, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Der maximale Zuschuss pro Standort beträgt bei Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

 

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Förderung beträgt bis zu 10.000€ pauschal oder 40-60% der Investitionsmehrkosten.

https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial&mobil

 
 

Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)

Für kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Richtlinie: KMUs) wie z.B. Hotels, Restaurants, Einzelhandel, kleinere Stadtwerke und kommunale Unternehmen.

Die Förderung beträgt Bis zu 80 % der gesamten Investitionskosten für Ladeinfrastruktur eines Unternehmens.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html

 

 


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Sven Bauer
Tel.: 0791 401-424