Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Für Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt maximal 900 Euro pro Ladepunkt mit max. 22kW, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Der maximale Zuschuss pro Standort beträgt bei Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung.
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Förderung beträgt bis zu 10.000€ pauschal oder 40-60% der Investitionsmehrkosten.
https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial&mobil
Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)
Für kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Richtlinie: KMUs) wie z.B. Hotels, Restaurants, Einzelhandel, kleinere Stadtwerke und kommunale Unternehmen.
Die Förderung beträgt Bis zu 80 % der gesamten Investitionskosten für Ladeinfrastruktur eines Unternehmens.
BW-e-Gutschein Solar
Für Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und Vereine
Gefördert wird die Anschaffung/Leasing (Erstzulassung) von E-Fahrzeugen und optional der Kauf einer Wallbox pro Fahrzeug, die mit eigenem PV Strom geladen werden muss. E-Fahrzeuge müssen in Baden-Württemberg zugelassen sein und hauptsächlich dort verkehren. Sowohl Fahrzeuge als auch Wallboxen müssen mind. 3 Jahre genutzt werden. Beschaffungskosten der Wallboxen müssen jeweils mind. 500€ betragen. Pro Jahr und Antragsteller können max. 100 Fahrzeuge mit je max. 1000€ gefördert werden.
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html