Neue Heizungsförderung am Start, beliebte Förderungen für Bau und Sanierung zurück

Am 27. Februar 2024 ist der Startschuss für eine neue Heizungsförderung bei der KfW gefallen. Außerdem sind seit dem 20. Februar 2024 wieder Bau-Förderkredite der KfW verfügbar. Eine Zusammenfassung über die Subventionen.

Wer bauen oder sanieren möchte kann aufatmen: Beliebte Bau-Förderungen der KfW sind wieder zurück.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das novellierte GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Passend dazu gibt es seit dem 27. Februar eine neue Heizungsförderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das Ziel: Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen soll beschleunigt werden.

Die „BEG– Wohngebäude“ bezuschusst den Einbau effizienter Heizungsanlagen, Anlagen zur Heizungsunterstützung und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Gefördert werden der Kauf und die Installation von:

  •  solarthermischen Anlagen
  •  Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Weitere geförderte Maßnahmen sind:

  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch einen Akustiker

Das hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon werden maximal 70 Prozent bezuschusst, also bis zu 21.000 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro zu erhalten.

Der Zuschuss beträgt also maximal 23.500 Euro.

  • Ab sofort sind private Eigentümer von bestehenden und selbstgenutzten Einfamilienhäusern antragsberechtigt.
  • Ab voraussichtlich Mai 2024 sind private Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt, wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Ab voraussichtlich August 2024 sind private Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
  • Das Wohngebäude besteht bereits und wird selbst bewohnt.
  • Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Der Einbau der Heizungsanlage optimiert das komplette Heizungsverteilungssystem.

Bau-Förderprogramme wieder verfügbar

Aufgrund der Aufstellung Bundeshalts für 2024 hatte die Bundesregierung eine Reihe von Förderprogrammen vorübergehend gestoppt. Bauherren können aufatmen: Die etablierten Förderprogramme der KfW sind seit dem 20. Februar 2024 wieder zurück.

  • Klimafreundlicher Neubau

Das Programm unterstützt Personen, die neue Wohnungen und Häuser energieeffizient und nachhaltig bauen wollen oder einen solchen Neubau kaufen. Dafür gibt es von der KfW Kredite mit deutlich günstigeren Zinsen.

  • ·Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Eigentümer haben die Möglichkeit, Zuschüsse vom Bund zu erhalten, um ihre Immobilie altersgerecht umzubauen. Das beinhaltet Maßnahmen wie das Absenken von Türschwellen, um die Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls zu erleichtern, die Umwandlung von Badewannen in Duschen oder die Anpassung von Treppen, um sie leichter überwindbar zu machen. Das Ziel: Menschen sollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können.

  • Genossenschaftliches Wohnen

Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung die Gründung eigener Genossenschaften, um anschließend zu bauen oder die Genossenschaftsanteile zu erwerben. Dafür vergibt die KfW Kredite bis zu 100.000 Euro mit vergünstigten Konditionen.

 

Weitere Förderungen geplant

In diesem Jahr sollen noch weitere Bau-Förderprogramme an den Start gehen: Mit der Förderung „Jung kauft Alt“ sollen junge Familien beim Kauf alter Immobilien unterstützt werden. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ bezuschusst den Kauf und Umbau von Gewerbegebäuden zu Wohnungen. Außerdem soll mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ kurzfristig der Bau preiswerter Wohnungen angekurbelt werden mit dem Ziel, die Baukonjunktur zu stabilisieren.